Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten
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1.3 Ethische Aspekte
1.3.1 Grundsätze
Die ethische Betrachtung hat die Wertmassstäbe zu bestimmen und zu beurteilen, die bei der PID zur Anwendung kommen. Sie sind sowohl für sich allein wie auch im Verhältnis zu den grundlegenden Wertmassstäben unseres menschlichen Selbstverständnisses insgesamt zu betrachten. Das Folgende soll hierzu zunächst eine allgemeine Übersicht über die wesentlichen Positionen und Argumente in der Diskussion geben und damit zugleich den Rahmen der vorliegenden Regelung abstecken.
Ausgangspunkt ist dabei der Wunsch nach einem leiblichen Kind, das frei sein soll von schwerer Krankheit oder Behinderung. Aus diesem Wunsch erwächst dann ein Dilemma, wenn die Eltern wissen – womöglich weil bereits ein Kind mit der Krankheit geboren wurde –, dass sie das genetische Merkmal für eine bestimmte vererbbare Krankheit tragen. In dieser Situation bietet die PID die Möglichkeit, Embryonen in vitro zu erzeugen und vor der Schwangerschaft auf das Krankheitsmerkmal zu untersuchen. Die ethische Grundfrage zur PID lautet dann, ob und wenn ja, inwieweit in einem solchen Fall das Interesse der Eltern an einem leiblichen und von dem genetischen Merkmal nicht betroffenen Kind die mit der PID verbundenen Risiken und Nachteile aufzuwiegen vermag.
1.3.2 Grundlegende Wertkonflikte
Reproduktive Autonomie
Ein leibliches Kind zu haben, gehört für viele Menschen zu den essenziellen Zielen ihrer Lebensplanung und Selbstentfaltung. Gleichzeitig kann eine schwere Krankheit oder Behinderung des Kindes eine Belastung für die Eltern darstellen, der sich nicht alle Paare gewachsen fühlen. Wenn die Eltern nun aufgrund einer bekannten genetischen Disposition oder bereits geborener, erkrankter Kinder wissen, dass ein sehr hohes Risiko besteht, (erneut) ein schwer krankes Kind zu haben, kann im Falle eines Kinderwunsches eine sehr bedrängende Situation entstehen.47 Ob sich das Paar dennoch für die Schwangerschaft und die Geburt entschliesst oder darauf verzichten will – kaum jemand bestreitet, dass es zunächst und grundsätzlich das Recht, aber auch die Pflicht des betroffenen Paares selbst ist, sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten für einen Weg zu entscheiden. Für diesen trägt es dann auch die moralische Verantwortung. Einer der Kernbegriffe in der ethischen Debatte um die PID ist deshalb die ‹reproduktive Autonomie›48 der Einzelnen und Paare, in die reglementierend einzugreifen gewichtiger Gründe bedarf.
47 Kritiker stellen diese Bedrängnis in Frage und verweisen auf Alternativen, die sie für gleichwertig halten, insb. den Verzicht auf ein leibliches Kind und die Adoption. Vgl. H. Haker, Ethik der genetischen Frühdiagnostik. Sozialethische Reflexionen zur Verantwortung am Beginn menschlichen Lebens. Paderborn: mentis 2002, insb. S. 242 f.
48 H. Haker, Ethik der genetischen Frühdiagnostik. Paderborn: mentis 2002, S. 186 ff., sowie grundlegend: J. Robertson, Children of choice: freedom and the new reproductive technologies. Princeton: Princeton University Press, 1994.