Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht

auch zu Krankheit und dem sozialen Ort von Behinderten elementare Wertentscheidungen. Es zeigt sich an solchen Stellen besonders deutlich, wer wir sind und sein wollen.50 Schliesslich kann die Entscheidung für oder gegen ein Kind nicht als reine Privatangelegenheit verstanden werden, wenn sie auf der Grundlage technischer Hilfsmittel getroffen wird, die von Wissenschaft und Industrie bereitgestellt werden und so diese und weitere Bereiche der Gesellschaft zwingend in den Prozess involviert.

In der Frage, ob die PID angewandt werden darf, verschränken sich folglich grundlegende Aspekte der Individual- und Sozialethik. Dabei sind weltanschaulich fundamentale Entscheidungen betroffen, wie etwa die Frage, in welchem Moment das Mensch-Sein beginnt. Solche philosophisch und religiös geprägten Fragen lassen sich nicht naturwissenschaftlich objektiv entscheiden, weil sie Werthaltungen zum Inhalt haben. Deshalb besteht in unserer heutigen pluralistischen, ‹posttraditionalen› Gesellschaft über sie auch kein breiter gesellschaftlicher Konsens, wie die kontroversen Debatten in der Öffentlichkeit und dem Parlament, quer durch die politischen und weltanschaulichen Lager, belegen.

1.3.3 Wem dient eine PID?

Wenn man sich dafür entscheidet, die Anwendung der PID auf die Verhinderung einer genetisch übertragbaren Krankheit zu beschränken, so liegt eine grundlegende Weichenstellung in der Frage, in wessen Interesse die PID und damit die Verhinderung der Krankheit eigentlich erfolgt. Drei Antworten sind denkbar: es kann das (hypothetische) Kind selbst sein, dem das Leben mit der Krankheit erspart werden soll, oder den Eltern das Leben mit einem kranken Kind, oder aber Dritten wie der Gesellschaft, den Krankenversicherungen oder dem Sozialstaat die (namentlich finanziellen) Folgen.

Kritiker der PID-Zulassung befürchten in der Regel die dritte Möglichkeit. Ihnen zufolge werde die PID, absichtlich oder unbewusst, letztlich im Interesse von indirekten Nutzniessern wie der Forschung oder der Industrie angewandt, oder sie sei Mittel zur Ausübung patriarchaler Verfügungsgewalt über den weiblichen Körper. Die Verhinderung von Krankheit und Leid sei demgegenüber nur Vorwand.51 Damit ist zugleich bestritten, dass die Entscheidung der Eltern sowie der Ärztinnen und Ärzte in Tat und Wahrheit unbeeinflusst von Manipulationen durch Dritte getroffen werde. Das Selbstbestimmungsrecht aller Personen sicherzustellen, die in das Verfahren involviert sind, ist zweifellos unabdingbar. Hingegen impliziert ein solcher Generalverdacht, auch wenn er aus ethischen Motiven vorgetragen wird, die pauschale Entwertung der Entscheide derjenigen Menschen, die davon betroffen sind. Ungeachtet dessen aber wäre in jedem Fall die Selektion von Embryonen im

50 H. Haker, Ethik der genetischen Frühdiagnostik. Paderborn: mentis 2002, insb. S. 61-100 und 245-302.

51 «Die Frage ist jedoch, ob die Präimplantationsdiagnostik tatsächlich als Antwort auf ein artikuliertes Bedürfnis entwickelt wurde, oder ob es sich bei dem Verfahren um eine Art von spin off der modernen Reproduktionsmedizin und Genetik handelt, das sich seine Klienten erst suchen und seinen Anwendungsbereich erst schaffen muss. Obwohl zahlreiche Paare, für deren Kinder ein Erbkrankheitsrisiko besteht, das neue Untersuchungsverfahren begrüssen, stützen verschiedene Beobachtungen die zuletzt genannte Vermutung.» R. Kollek, Präimplantationsdiagnostik. Embryonenselektion, weibliche Autonomie und Recht. Tübingen, Basel: Francke 2000, insb. S. 145.