Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten

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ökonomischen, politischen oder sonstigen Interesse Dritter als Eugenik einzustufen und damit verwerflich und verboten.

Die erste Möglichkeit, die genetisch übertragbare Krankheit im Interesse des betroffenen Kindes zu verhindern, kann ebenso wenig legitime Motivation sein. Denn damit wäre unweigerlich eine Aussage über den Wert oder Unwert seines Lebens verbunden und die getroffene Entscheidung folglich ebenfalls im strengen Sinne eugenisch.

Die vorherrschende Meinung betrachtet indessen die Eltern als diejenigen, in deren Interesse die PID durchgeführt wird. Sie drohen durch die Belastung, die die Krankheit des Kindes verursachen würde, in eine unzumutbare Situation zu geraten, so dass die leibliche und seelische Unversehrtheit der Mutter oder der Eltern dasjenige schützenswerte Gut darstellt, das die Risiken und Nachteile der PID aufzuwiegen vermag. Dabei wird explizit die Parallele zum Schwangerschaftsabbruch gezogen, wo ebenfalls auf der Grundlage dieser Abwägung ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist, weil die Unzumutbarkeit anerkannt wird, die Schwangerschaft fortzusetzen. Dass die gesellschaftliche Akzeptanz des Schwangerschaftsabbruchs inzwischen etabliert sei, bildet so eines der tragenden Argumente für die Zulassung der PID.52

Demgegenüber bestreiten Kritiker grundsätzlich die Vergleichbarkeit beider Situationen, weil im Falle der PID sehenden Auges eine Konfliktsituation herbeigeführt werde, im Gegensatz zur unbeabsichtigten Notlage im Falle der natürlichen Schwangerschaft.53 Gleichwohl weisen die Befürworter der PID darauf hin, dass mit dem PID-Verbot eine drastische Ungleichgewichtung zwischen der Pränatal- und der PID und somit dem Schutz der Embryonen (und Föten) in vivo und in vitro gegeben sei. Unverständlicherweise werde so das Lebensinteresse eines nur wenige Zellen grossen Embryos höher geachtet als jenes eines bald lebensfähigen, noch nicht geborenen Kindes. Aus dieser Perspektive sei die Zulassung der PID ethisch geradezu geboten, könne sie doch den Müttern und Paaren die Belastung einer ‹Schwangerschaft auf Probe› ersparen.

1.3.4 Nutzen, Nachteile und Risiken der PID

Nutzen

Der zu erwartende Nutzen der PID-Anwendung erstreckt sich wesentlich auf das dadurch vermiedene Leid bei den Eltern (vgl. 1.3.3). Die PID ermöglicht die Verhinderung schwerer, existenzieller Belastungssituationen in Fällen, die sonst nur unter ebenso gravierenden Verzichtsleistungen zu vermeiden wären.54

52 «Das zentrale ethische Argument, das die Verbotslösung fragwürdig macht, ist der Widerspruch, der sich für Paare mit einem bekannten genetischen Risiko ergibt: Für sie ist es heute erlaubt, eine ‹Schwangerschaft auf Probe› einzugehen und diese nach einer Pränataldiagnostik (PND) eventuell abzubrechen; es ist aber verboten, den Embryo bereits vor seinem Transfer in die Gebärmutter zu untersuchen.» NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 5.

53 Vgl. H. Haker, Ethik der genetischen Frühdiagnostik. Paderborn: mentis 2002, insb. S.

224 ff.

54 Vgl. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln, Kap. 2.1, Art. 5a.