Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten
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Daneben kann die PID eine gesellschaftlich akzeptierte Entscheidung aus der Phase der Schwangerschaft in die Situation vorher verlagern und damit körperlichen und psychischen Belastungen vorbeugen, die mit einem Schwangerschaftsabbruch einher gehen können.
Es eröffnet sich somit auch für solche Paare die Möglichkeit, ein Kind zu bekommen, die diesen Schritt aufgrund ihrer eigenen leidvollen Erfahrungen oder der ihrer Angehörigen nicht gewagt hätten.
Sollten sich darüber hinaus günstige Nebeneffekte für die Gesellschaft insgesamt, insbesondere für Wissenschaft, Forschung, Medizin und Wirtschaft in der Schweiz einstellen, so wären diese im Rahmen der Gesamtbeurteilung zwar zu begrüssen. Einen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen die Indikation zu einer PID im konkreten Einzelfall dürfen sie indessen gewiss nicht haben und insofern auch nicht die Gestaltung der gesetzlichen Regelung zur PID bestimmen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass durch die Zulassung der PID im Inland den betroffenen Paaren erspart würde, sich im Ausland behandeln lassen zu müssen. Da aufgrund dieses ‹Tourismus› die PID de facto ohnehin nicht verhindert werden könne, sei es konsequent, das Verbot abzuschaffen.55 Dem ist indessen entgegen zu halten, dass sich die inländische Gesetzgebung nicht an dem orientieren kann, was im Ausland tatsächlich gemacht wird, sondern nur an dem, was gemäss der politischen Konsensbildung in der Schweiz gemacht werden soll.
Nachteile und Risiken
Im Hinblick auf die Nachteile, die mit der Anwendung der PID verbunden sind oder sein könnten, empfiehlt es sich, in zwei Richtungen zu differenzieren. Zum einen gilt es zu bestimmen, wer durch die PID geschädigt wird oder zu werden droht. Zum anderen ist zu unterscheiden zwischen den negativen Folgen, die unvermeidlich sind, und solchen, die nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintreten können.
‹Geschädigte› der PID in diesem Sinne sind zunächst unvermeidlicherweise alle Embryonen in vitro, die dem Diagnoseverfahren unterworfen werden. Ihnen wird durch ein mikrochirurgisch erzeugtes Loch in der Membran eine oder zwei ihrer in der Regel sechs bis zehn Zellen entzogen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand scheint dieser nicht unerhebliche Eingriff meist vom Embryo schadlos überstanden zu werden, seltener aber seine Implantationsfähigkeit zu vermindern und damit das Absterben zur Folge zu haben. Abschliessende Ergebnisse zu dieser Frage stehen indessen noch aus, insbesondere können zu möglichen Langzeitschäden schon deshalb keine Aussagen gemacht werden, weil das weltweit erste nach einer PID geborene ‹Kind› noch keine zwanzig Jahre alt ist. Entscheidend aber sind von der Diagnose freilich alle diejenigen Embryonen in vitro betroffen, die aufgrund des diagnostizierten genetischen Defekts nicht zur weiteren Entwicklung ausgewählt, sondern verworfen werden.
Die Belastung durch das invasive Diagnoseverfahren für die Embryonen kann nicht vermieden werden; hingegen steht es den künftigen Eltern natürlich frei, sich auch bei einem positiven Testergebnis für den Transfer und die Fortsetzung der Schwangerschaft zu entscheiden. Allerdings wird von Kritikern an dieser Stelle
55 Vgl. NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 27.