Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten

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befürchtet, es könne aufgrund der Trennung zwischen Embryonen und der potenziellen Mutter respektive der potenziellen Eltern sowie der Technisierung des Verfahrens zu einem Automatismus in der Selektionsentscheidung gegen das kranke oder behinderte Kind kommen.56 Daneben werden weitere Szenarien als Argumente gegen die Zulassung der PID genannt, denen allesamt die Befürchtung zugrunde liegt, dass damit das Tor zu einer Entwicklung geöffnet werde, die sich nicht mehr stoppen lassen und unabsehbare Folgen nach sich ziehen werde (sogenannte ‹slippery-slope›- oder ‹Schiefe-Ebene›-Szenarien).

‹Geschädigte› der PID aus dieser Perspektive sind demnach in erster Linie behinderte und kranke heute lebende und zukünftige Menschen. Da die PID – tatsächlich oder auch nur in der Wahrnehmung – die Vermeidbarkeit von Krankheit und Behinderung demonstriere, sei im Zuge der PID-Etablierung und der Aufweichung einmal gezogener Grenzen ihrer Anwendung mit einem Verlust an Solidarität für diese Menschen zu rechnen.57 In diesem Zusammenhang gibt es auch die Befürchtung, von der Verfügbarkeit der PID könnte ein psychologischer Druck auf die werdenden Eltern ausgehen, ihre Fortpflanzung medizinisch überwachen zu lassen. Dadurch käme es gleichsam zu einer freiwilligen Eugenik ‹von unten›, im Sinne einer Diskriminierung behinderter Personen durch die Erlaubnis der Anwendung selektiver Massnahmen.58

Grundlegender noch wird befürchtet, die ‹genetische Expertise›, die den nach PID geborenen Kindern gleichsam ausgestellt werde, gefährde den Gleichheitsgrundsatz und damit die elementare Basis unserer Gesellschaft schlechthin.59Der kontrollierende Eingriff in ihre genetische Ausstattung erzeuge eine Zwei-Klassen-Gesellschaft derer, die von Natur aus geworden, und solcher, die technisch überprüft oder in fernerer, aber absehbarer Zukunft als «Design-Babies» im engeren Sinne sogar gemacht sein würden. Die PID stelle demnach einen ersten oder bereits weiteren Schritt in einer verhängnisvollen Entwicklung dar, an deren Ende der wissenschaftlich-technische Fortschritt nichts weniger als den Untergang der Humanität herbeiführe.

Diese befürchteten und ohne Zweifel unerwünschten Auswirkungen werden keinesfalls mit Sicherheit auftreten. Sie würden auch nicht alleine von der PID-Zulassung bewirkt oder vom Verbot verhindert, nicht zuletzt weil nur ein verschwindend geringer Bruchteil aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die PID vermieden werden könnte. Die entscheidende Frage lautet deshalb, wie ernsthaft tatsächlich mit solchen unerwünschten Begleitwirkungen gerechnet werden muss und inwiefern sie durch geeignete Massnahmen trotz Zulassung der PID verhindert werden können. So kommt etwa auch die NEK-CNE zum Schluss, dass diese Risiken nicht konkret genug sind, um ein Verbot der PID zu legitimieren. Gleichzeitig empfiehlt sie aber, die Zulassung der PID von sozialpsychologischer und soziologischer Forschung zu begleiten, um rechtzeitig gegensteuern zu können, falls sich die Anzeichen zu solchen Konsequenzen tatsächlich verdichten sollten.60

56 NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 41.

57 Vgl. E. Beck-Gernsheim: Präimplantationsdiagnostik: Welche Folgen?, in: B. Nacke, S. Ernst (Hrsg.): Das Ungeteiltsein des Menschen. Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik. Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag, 2002, S. 121-132.

58 Vgl. NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 28.

59 J. Habermas: Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik? Frankfurt/Main: suhrkamp 42002.

60 NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 52.