Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten

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die Aufhebung der sogenannten Dreierregel (vgl. Ziff. 1.5.1) wie auch des Verbotes der Kryokonservierung von Embryonen. In der Frage der Auswahl eines geeigneten Spenderkindes zeigt sich die Kommission in ihrer zweiten Stellungnahme nun gespalten; je etwa die Hälfte der Mitglieder ist für oder eben gegen diese Anwendungsmöglichkeit. Während in der ersten Stellungnahme in diesem Kontext noch das Argument dominierte, in einer solchen Auswahl eine Verletzung der Menschenwürde durch die zweckorientierte Erzeugung des Embryos zu sehen, verleiht die zweite Stellungnahme der Rettung des kranken Geschwisterkindes ein höheres Gewicht. Sie hält die ethischen Risiken und Missbrauchsgefahren durch eine entsprechend strenge gesetzliche Regelung für beherrschbar.

Neben der NEK-CNE haben insbesondere bestimmte Interessengruppen zur PID Position bezogen. Während etwa der «Verein Kinderwunsch», die Patientenorganisation von und für Paare mit Fruchtbarkeitsstörungen, sich für die Zulassung der PID bei schweren, unheilbaren Krankheiten einsetzt63, äussern sich Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige diesbezüglich kritisch. Sie sehen die Gefahr, dass sich die Zulassung der PID kontraproduktiv auf die Bestrebungen zur verbesserten Integration dieser Personengruppe auswirken könnte. Die Möglichkeit, in bestimmten Fällen die Aussonderung eines belasteten Embryos zu ermöglichen, hätte demnach eine verstärkte Diskriminierung etwa von Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) zur Folge, weil eine solche Lebenssituation vermeidbar erscheinen würde und den Eltern als Versäumnis vorgeworfen werden könnte. In diesem Sinne ist beispielsweise die Schweizerische Elternvereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung «insieme» zusammen mit ihren Schwesterorganisationen aus Deutschland, Österreich und Südtirol folgender Ansicht: «Die PID schafft in hohem Masse die Gefahr der Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung, indem sie dem Mythos Vorschub leistet, ein Kind nach Mass sei machbar.»64

Daneben haben sich einzelne Personen wie auch bestimmte Gruppierungen aus feministischer Sicht in der Diskussion zu Wort gemeldet. Von dieser Seite wird befürchtet, dass durch die Zulassung der PID die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft Schaden nehmen und eine bestehende Ungleichbehandlung sich verschärfen könnte. Der Hauptvorwurf dabei lautet, dass durch die PID der weibliche Körper instrumentalisiert werde, da das Interesse an der PID nur vordergründig in der Vermeidung von Krankheit und Leid bestehe. Tatsächlich ziele es aber auf die Gewinnung von Eizellen zu Forschungszwecken ab. Diese Kritik richtet sich damit auf die Einwilligung der Frauen, die als das Resultat verinnerlichten gesellschaftlichen Drucks interpretiert und deren Freiwilligkeit infrage gestellt wird.

1.3.6 Die Diskussion auf internationaler Ebene

Während ein Überblick über die internationale Gesetzeslage zur PID sich auf hoheitliches Recht stützen kann, muss eine Darstellung der ethischen Debatte notwendig auf unterschiedlich stark autorisierte Stimmen zurückgreifen. In erster Linie bieten sich dafür die Stellungnahmen von Ethik-Kommissionen auf gesamtstaatlicher Ebene an, die in der jüngeren Vergangenheit in vielen Ländern

63 www.kinderwunsch.ch/wir/index.html (21.02.2008).

64 www.insieme.ch/pdf/EthischeGrund_deutsch.pdf (21.02.2008).