Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 113 Seiten
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Schweiz die wirtschaftlichen Anreize bei der Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte53.
Mit der Medikamentenabgabe in der Arztpraxis kann eine gewisse Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt werden. Dieser Vorteil hat sich in Zeiten des Versandhandels von Medikamenten, der Betreuung von älteren und gebrechlichen Menschen durch spitalexterne Dienste und durch die Mobilität der arbeitstätigen Bevölkerung stark relativiert.
Daher ist in letzter Zeit ein mit Blick auf die Anreizwirkung und die Mengenentwicklung54 erheblicher Nachteil der ärztlichen Arzneimittelabgabe in den Vordergrund gerückt: der Interessenkonflikt für die Ärztin oder den Arzt. Einerseits legt die Medizinerin die Therapie fest und bestimmt mit der Verordnung von Arzneimitteln auch die Nachfrage der Patientin nach einem bestimmten Präparat. Anderseits stellt sie das Angebot sicher und erzielt gleichzeitig mit dem Verkauf dieser Arzneimittel ein (teilweise erhebliches) Einkommen. Aufgrund der Erfahrung im Ausland und der wissenschaftlichen Literatur ist davon auszugehen, dass die Koppelung von Verschreibung- und Abgabekompetenz zusammen mit der Einkommenserzielen zu einer Mengenausweitung und zu einer Gefährdung der Arzneimittelsicherheit führen kann55.
Die Vorlage schlägt grundsätzlich ein Verbot der ärztlichen Arzneimittelabgabe im ambulanten Bereich vor, wobei die Anwendung im Rahmen der (tier)ärztlichen Behandlung sowie bei Haus- und Hofbesuchen weiterhin möglich ist. Begründen lässt sich diese Trennung von Verschreibung und Abgabe mit der Prinzipal-Agent-Theorie56: Die Selbstdispensation stellt aufgrund der Informationsasymmetrie zwischen Ärzten und Patienten wie auch der finanziellen Anreize durch die Arzneimittelabgabe ein gesundheitspolizeiliches wie auch gesundheitspolitisches Risiko dar. Als flankierende Massnahme zum Verbot der Selbstdispensation soll der Vertriebsanteil bei SL-Medikamenten reduziert werden.
Eine Alternative wäre gewesen, den Ertrag für die Ärztinnen und Ärzte aus der Arzneimittelabgabe auf die «reinen» Kosten zu reduzieren. Diese Option wird aus zwei Gründen verworfen: Erstens unterscheiden sich die Kostenstrukturen zwischen
53 OECD-Berichte über Gesundheitssysteme: Schweiz, OECD, Paris, 2006.
54 Zahlreiche Studien wurden zur Frage verfasst, ob die Selbstdispensation oder die Abgabe in Apotheken aufgrund von ärztlichen Rezepten kostengünstiger ist. Konstantin Beck, Ute Kunze und Willy Oggier kommen in ihrer Studie zum Schluss, dass in den SD-Kantonen, nach Korrektur um die sozioökonomischen Unterschiede, um 243 Franken höhere Medikamentenkosten pro Einwohner und Jahr anfallen als in den Rezepturkantonen. Der Kostenunterschied zwischen SD-Kantonen und Kantonen mit Mischsystem sei erwartungsgemäss kleiner; er beträgt aber immer noch signifikante 35 Franken pro Kopf und Jahr (vgl. Beck, Ute Kunze und Willy Oggier, „Selbstdispensation: Kosten treibender oder Kosten dämpfender Faktor?“, in Managed Care 6/2004).
55 Im Nutztierbereich, der durch verschiedene behördliche Kontrollen geprägt ist, wurde versucht, mit Buchführungspflichten und einer Einschränkung der Abgabemöglichkeiten auf Vorrat diese Mengenentwicklung etwas zu kontrollieren.
56 Die Problematik durch die Selbstdispensation kann anhand der Prinzipal-Agent-Theorie analysiert werden. Sie beschreibt Situationen, in denen ein Auftraggeber (Prinzipal) die Leistung des Auftragsnehmers (Agent) nicht ausreichend beurteilen kann. Dies ist der Fall, wenn zwischen dem Prinzipal und dem Agenten eine Informationsasymmetrie besteht. Die Prinzipal-Agent-Theorie findet ihre Anwendung unter anderem in der Vertragslehre. In ihr lässt sich auch eine mikroökonomisch fundierte Rechtfertigung für die Trennung von Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln finden (vgl.: Mas-Colell, A, Whinston, M.D., Green, J.R., Microeconomic Theory, Oxford University Press, 1995).