Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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Rückdelegation der Kompetenz für altkantonale Zulassungen an die Kantone (Variante A) wird

von AR, AI, LU, CVP, VKS, ReAG, IG-AppDrog und Kantonstierarzt GL befürwortet.

3.2.2 Abgabe von Arzneimitteln

Ausgangslage / Kurzbeschrieb des Regelungsinhaltes

Die bestehenden Regelungen des Heilmittelgesetzes erschweren nach Ansicht des Parlaments die Selbstmedikation unnötig. Die Motion „Neue Regelung der Selbstmedikation“ (SGK-NR 07.3290) fordert einen erleichterten Zugang zu unproblematischen Arzneimitteln und die Einsparung von unnötigen Arztkonsultationen. Die Umsetzung der genannten Motion erfordert die Anpassung der Vorschriften betreffend Ein- und Umteilung der Arzneimittel in Abgabekategorien sowie die Erweiterung der Abgabekompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie Drogistinnen und Drogisten.

Die Mehrheit der Vernehmlassenden (Detailhandel, pharmazeutische Industrie,

Wirtschaftsdachverbände, Kantone und kantonale Vollzugsinstanzen sowie santésuisse)

begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen, insbesondere die rasche Umsetzung der genannten Motion und die damit verbundene Erleichterung der Selbstmedikation. Die Fachkompetenzen von Drogistinnen und Drogisten bzw. Apothekerinnen und Apothekern sollen bei der Abgabe von Arzneimitteln verstärkt ausgenutzt werden. Abgelehnt wird die Vorlage durch

TG, Centre Patronal, CSP und durch die Verbände aus dem Veterinärwesen.

Kontrovers kommentiert wird die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung durch Apothekerinnen und Apotheker. Während die Befürworter (insbesondere die Apothekerverbände, mehrere Kantone sowie die Gewerbeverbände) die Einführung im Interesse der umfassenden Nutzung der Fachkompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern und der Infrastruktur der Apotheken betonen, sind die Gegner (insbesondere die Ärztevereinigungen sowie mehrere Kantone) der Meinung, dass die Sicherheit von Patientinnen und Patienten wegen der fehlenden Diagnosekompetenz gefährdet würde.

Die Befürworter der erweiterten Abgabekompetenz für Drogistinnen und Drogisten (insbesondere

die Drogistenverbände, die pharmazeutische Industrie sowie LU, SVP, der SGV und

santésuisse) betonen die Vorteile einer verstärkten Nutzung der Fachkompetenzen und den erleichterten Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln. Die Gegnerschaft (insbesondere die Apothekerverbände, mehrere Kantone und die Kantonsärzte Schweiz) äussert Bedenken bezüglich der Arzneimittelsicherheit.

Die Ausweitung der Abgabekompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern bzw. Drogistinnen und Drogisten für Tierarzneimittel wird von der Mehrheit der Kantone, den Kantonstierärzten

sowie mehreren Verbänden aus Landwirtschaft und Veterinärwesen abgelehnt. Als

Hauptargument wird auf die fehlende Fachkompetenz von Apothekerinnen und Apothekern bzw. von Drogistinnen und Drogisten bezüglich Tierarzneimittel und in diesem Zusammenhang auf die Gefährdung der Lebensmittelsicherheit bei einer falschen oder übermässigen Abgabe hingewiesen.

Insbesondere mehrere Grossverteiler, einige Konsumentenschutzorganisationen sowie SVP

fordern, dass der Detailhandel ein grösseres Sortiment an Arzneimitteln verkaufen kann. Begründet wird dies mit dem verstärkten Wettbewerb, der Kosteneinsparungen für Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen soll.

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