Bericht Ausführungsbestimmungen

Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 16 Seiten

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Erläuterungen zum Heilmittelverordnungspaket III AMBV, VAM, PhaV

Sinne des Gesundheitsschutzes und der geringen Kosten für Arzneimittel im Nischenbereich rechtfertigen. Nach wie vor sind Arzneimittel, die ausserhalb der Zulassungspflicht legal hergestellt werden dürfen, nicht im Gesamtmarkt verkehrsfähig, ihre Abgabe ist auf die eigene Kundschaft einer Spitalapotheke, Apotheke oder Drogerie beschränkt. Deshalb ist nicht anzunehmen, dass eine Mengenausweitung resultiert, die letztendlich gesamthaft die Kosten für Arzneimittel im Gesundheitswesen senken würde. In Zukunft werden die bessere Transparenz, klare Verantwortlichkeiten und qualitätsverbessernde Massnahmen erlauben, die durch die Ausnahmen von der Zulassung tatsächlich verursachten Kosten zu beziffern. Ebenfalls wird zukünftig die rechtlich geforderte Pharmakovigilanz (erfassen und einordnen von Meldungen zu unerwünschten Wirkungen) auch in diesem Bereich umsetzbar.

16/16 Februar 2009