Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
Der überwiegende Teil der Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Verlängerung der Lebenserwartung seit dem 19. Jahrhundert lässt sich nicht durch den medizinisch-kurativen Fortschritt allein erklären. Wesentlich dazu beigetragen haben auch wirtschaftliche und soziale Entwicklungen, staatliche Stabilität sowie Umwelt-, Hygiene- und Bildungsfortschritte. Der Beitrag der medizinisch-kurativen Versorgung zur Verbesserung der gesundheitlichen Ergebnisse und Lebenserwartung wurde in der Vergangenheit – je nach Modellansatz und methodischem Vorgehen sowie in Abhängigkeit vom Geschlecht – auf 10 bis 40% beziffert. Der verbleibende Anteil erklärt sich primär aus Fortschritten in den Lebensbedingungen und Lebensstilen.
Da viele der oben erwähnten Krankheiten durch einen gesunden Lebensstil und gesundheitsförderliche Lebensbedingungen verhindert oder zumindest hinausgezögert werden können, besteht heute die Notwendigkeit, die Prinzipien von Prävention und Gesundheitsförderung politisch zu stärken und sie im Gesundheitssystem, in der Gesundheitspolitik und in weiteren Politikbereichen (z.B. Bildungspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Umweltpolitik) besser zu verankern. Der im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gute Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung dürfte längerfristig nur dann zu erhalten sein, wenn diese Prinzipien in der Schweiz unterstützt werden.
Basierend auf diesen Überlegungen ist heute unbestritten, dass Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung auch die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft stärken und die Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung wie auch die Produktivität der Wirtschaft bewahren. Dadurch können vorzeitige Todesfälle sowie eine vorzeitige krankheitsbedingte Verrentung vermieden, die krankheitsbedingten Produktionsverluste in den Unternehmen reduziert, die Autonomie im Alter bewahrt und die Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. hinausgezögert werden. Zugleich begünstigen Prävention und Gesundheitsförderung durch eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung eine differenziertere Nachfrage und Nutzung von Leistungen der Gesundheitsversorgung und können dadurch langfristig zu einer Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem beitragen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesvorentwurf soll eine solide Basis für die zukünftige Ausgestaltung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz gelegt werden. Wichtige Elemente der Vorlage sind beispielsweise die Stärkung von Koordination und Steuerung, die Klärung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Neugestaltung der Finanzflüsse und der finanziellen Steuerung auf Bundesebene.
1.1.2 Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz
Organisation und Akteure
In der Schweiz engagieren sich zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Akteure auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene in der Prävention und Gesundheitsförderung. Während der Bund insbesondere in der Suchtprävention (Alkohol, Tabak, Drogen), in der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, in der Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie in der Prävention von Nichtberufsunfällen tätig ist, kommt den Kantonen und den privaten Akteuren in der Prävention