Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Gesundheitspolitische Verankerung
Der gesellschaftliche Wandel im 20. Jahrhundert hat zu einer Veränderung des Krankheitsspektrums und der Todesursachen geführt. Bis ins 19. Jahrhundert waren Infektionen die Hauptursache für Erkrankung und vorzeitigen Tod. Seit sich die sozialen und hygienischen Verhältnisse verändert haben, seitdem Impfstoffe Epidemien verhindern, haben sich die Krankheitsbilder in der Bevölkerung stark verändert. Heute sind Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen neben Unfällen und Suiziden die Hauptgründe für vorzeitig verlorene Lebensjahre. Aufgrund der demografischen Alterung wird die Bedeutung dieser Krankheiten für den Gesundheitszustand der Bevölkerung in der Schweiz aber auch für die Entwicklung der Kosten des Gesundheitssystems weiter zunehmen.
Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzte sich in der wissenschaftlichen Literatur die Erkenntnis durch, dass die Gesundheit der Menschen sich nicht auf die menschliche Biologie reduzieren lässt, sondern weitere Dimensionen berücksichtigt werden müssen. Die Gesundheitsdefinition der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) von 1948 nahm diese Überlegungen auf und legte das Fundament für die Etablierung eines umfassenden Gesundheitsverständnisses, das sich heute in fast allen Ländern und Organisationen durchgesetzt hat. Gesundheit wird dort als eine Vision definiert, und als «ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens des Menschen» bezeichnet. Revolutionär war diese Begriffsdefinition vor allem deshalb, weil Gesundheit als mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit verstanden wurde.
In der «Ottawa Charta für Gesundheitsförderung»2 aus dem Jahre 1986 wurde dieser sehr absolute und statische Gesundheitsbegriff von 1948 relativiert. Im Vordergrund steht seither die Befähigung der Menschen, Einfluss auf ihre Gesundheit zu nehmen und diese zu verbessern. Wichtig ist insbesondere die Erkenntnis, dass Gesundheit nicht allein aus den Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems, biologischgenetischen Voraussetzungen und dem persönlichen Lebensstil resultiert. Grundlegende Bedingungen und konstituierende Momente von Gesundheit sind Frieden, angemessene Wohnbedingungen, Bildung, Ernährung, eine intakte Umwelt, eine sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen sowie der Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung.
Zu einer umfassenden Gesundheit gehören somit körperliche, psychische, soziale und umweltbedingte Faktoren: Gesundheit wird von Menschen mit und ohne Behinderungen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Ein guter Gesundheitszustand ist eine wesentliche Bedingung für soziale, ökonomische und persönliche Entwicklung und ein entscheidender Bestandteil der Leistungsfähigkeit sowie Lebensqualität.
2 Weltgesundheitsorganisation, Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung, Genf 1986; einsehbar z.B. unter: www.radix.ch/orgd/data/data_1.pdf.