Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
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sowie zur Gesundheitsförderung konzipieren und umsetzen.3
Die Organisationsformen und die Modelle der Zusammenarbeit in der Prävention und Gesundheitsförderung sind je nach Thema unterschiedlich stark geregelt und weisen dementsprechend vielgestaltige Ausprägungen auf. Die meisten Organisationsstrukturen sind historisch bedingt:
- Die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten ist ausführlich geregelt und gut organisiert. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) legt die Funktion der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit (Aufsichtsbehörden) fest, deren Koordination, die zwangsweise Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien sowie die Finanzierung konkreter Massnahmen. Zentrales Koordinationsorgan ist hier die Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).
- Auch bei der Prävention der Nichtberufsunfälle verlangen die bundesrechtlichen Vorschriften Koordination und die Zusammenarbeit mit den anderen Institutionen der Prävention und Gesundheitsförderung. Die gesamtschweizerische Koordination nimmt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) wahr. Für die Koordination der Massnahmen zur Verhütung von Verkehrsunfällen ist der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) zuständig.
- Bei der Krankheitsprävention und der Gesundheitsförderung gestaltet sich die Organisation und Zusammenarbeit insbesondere aufgrund der geteilten Zuständigkeit von Bund und Kantonen unübersichtlicher. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz nehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über nationale Präventionsprogramme bzw. langfristige Strategien zu Schwerpunktthemen eine gewisse koordinierende Funktion wahr.
Ausgaben und Finanzquellen
Im Jahr 2005 wurden in der Schweiz 51,73 Milliarden Franken in das Gesundheitssystem investiert. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt (BIP) erreichte damit 11,5%. Der weitaus grösste Teil der Gelder (48 Mia. Fr. oder 93%) floss in die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die statistisch erfassten Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung betrugen 2005 1,13 Milliarden Franken. Dies entspricht 2,1% der Gesamtausgaben für das schweizerische Gesundheitssystem. Damit liegt die Schweiz unter dem Durchschnitt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2,7%. Über dem OECD-Durchschnitt liegen die Niederlande (5,5%), Ungarn (5,0%), Deutschland (4,8%), USA (3,9%), Finnland (3,8%), Polen (3,4%), Mexiko (3,3%), Australien (3,1%) und die Tschechische Republik (2,9%).4
Während die Investitionen in das schweizerische Gesundheitssystem zwischen 1996 und 2005 um 38,6% oder um 14,63 Milliarden Franken gestiegen sind, erhöhten sich die Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung im gleichen Zeitraum um 13%, das heisst um 130 Millionen Franken. Der prozentuale Anteil der Aufwendun-
3 Für weitere Angaben über die Tätigkeiten der einzelnen Akteure vgl. Bundesamt für Gesundheit, Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz, Bern 28. September 2007, Anhang 3 – einsehbar unter: www.bag.admin.ch/pgf2010.
4 Bundesamt für Gesundheit: Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz, Bern, 28. September 2007, Seite 28 – einsehbar unter www.bag.admin.ch/pgf2010.