Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
gen für Prävention und Gesundheitsförderung an den Gesamtausgaben sank damit von 2,6% im Jahr 1996 auf 2,1% im Jahr 2005.
Diese Angaben basieren auf der Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte der Eidg. Finanzverwaltung, welche in Bezug auf die Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung aus folgenden Gründen allerdings nur begrenzt aussagekräftig ist:
- Es gibt weder auf Kantons- noch auf Bundesebene eine einheitliche Definition, welche öffentlichen Ausgaben unter der Rubrik «Prävention und Gesundheitsförderung» zu erfassen sind. Dies kann zu einer Verzerrung der statistischen Daten führen.
- Die Verwaltungen und die Finanzrechnungen des Bundes, der 26 Kantone und der rund 2700 Städte und Gemeinden sind unterschiedlich organisiert und strukturiert. Das heisst für den Bereich Gesundheit, dass nicht nur verschiedene kantonale Ämter und Bundesämter Massnahmen für Prävention und Gesundheitsförderung ergreifen, sondern die Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung auch unter verschiedenen Rubriken verbucht werden. Diese Tatsache erschwert zurzeit den Datenvergleich zwischen den Kantonen sowie die gesamtschweizerische Datenanalyse.
- Die Ausgaben des Bundes umfassen nur die mit Steuermitteln finanzierten Aufwendungen. Im ausgewiesenen Betrag nicht enthalten sind somit die Ausgaben für die medizinische Prävention, welche auf der Grundlage von Artikel 26 des Bundesgesetzes vom 18. März 19945 über die Krankenversicherung (KVG) durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung getragen werden, die Beiträge der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) an nationale Organisationen der Alkoholprävention sowie die Ausgaben des FVS, der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und des Tabakpräventionsfonds (TPF). Die Ausgaben der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz werden jedoch unter den Sozialversicherungen auswiesen (vgl. Tabelle 2).
Tabelle 2: Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung nach Direktzahlenden6
Direktzahler 2004 2005 20042005
Mio. SFr. Mio. SFr. %-Anteil %-Anteil
Bund 62,4 54,2 5,5 4,8 Kantone1 252,3 244,9 22,4 21,6 Gemeinden1 124,2 129,0 11,0 11,4 Sozialversicherungen 282,1 291,8 25,1 25,7 davon - KVG2 14,3 15,9 1,3 1,4
- UVG3 117,9 120,3 10,5 10,6
- AHV/IV4 149,8 155,6 13,3 13,7 Private Haushalte1 179,1 182,4 15,9 16,1 Andere private Finanzierung1 222,6 231,2 19,8 20,4
Total 5) 1'122,8 1'133,5 100,0 100,0
1) Genauer Verwendungszweck unbekannt.
2) Ausgaben der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz; nicht ausgewiesen sind die Leistungen für medizinische Prävention.
3) Ausgaben der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit und der Organe der Verhütung von Nichtberufsunfällen;
4) AHV- und IV-Versicherungsbeiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, die Beiträge der AHV an die Altersorganisationen sind in diesem Betrag nicht enthalten.
5) Ohne Leistungen der EAV, des Fonds für Verkehrssicherheit und des TPF.
5 SR 832.10
6 Bundesamt für Statistik: Statistik der Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens 2004 und 2005.