Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten

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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

– JU und NE unterstützten die Stellungnahmen von PHS und VBGF, OW diejenige von PHS.

– SGdV unterstützt die Stellungnahme von Städte.

– Curaviva, Hplus und TS unterstützen die Stellungnahme von AGS.

– SAMW lehnt sich an die Stellungnahme von PHS an, LUS, SHS und SKS an diejenige von GELI-

KO.

Die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen wurden von mehreren Organisationen mit unterzeichnet. Die unterstrichenen Organisationen haben zusätzlich eine eigenständige Stellungnahme eingereicht.

– Die GELIKO-Stellungnahme wird unterzeichnet von: aha! Schweizerisches Zentrum für Allergie,

Haut und Asthma, AHS, KLS, Liga für Zeckenkranke Schweiz, LUS, RLS, Schweizerische Gesellschaft für Cystische Fibrose, Schweizerische Interessensgemeinschaft für Zöliakie der Deutschen Schweiz, Schweizerische Psoriasis- und Vitiligo-Gesellschaft, SDG und SHS.

– Mitglieder der Allianz für eine gesunde Schweiz (AGS): ÄUS, AHS, AGTab, akj, Association Bouli-

mie Anorexie, BK, Cardio, Curaviva, FSucht, FMH, FSP, GELIKO, Hplus, KHM, KLS, Kosch, LUS, Onco, Pharma, PHS, PLANeS, PMS, Pro Juv, Radix, RLS, SAPS, SAJV, SBK, Schweiz. Gesellschaft für Suchtmedizin, SDG, SDV, SFA, SFGV, SGB, SGE, SHS, SHV, SOA, SSFS und TS.

– Mitglieder der NGO-Allianz Ernährung, Bewegung, Körpergewicht (NGO-A): Cardio, FOS, KLS,

Nutrinet, PHS, Radix, SAPS und SGE.

– Mitglieder der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP): Brau, ECON,

EV, Fédération suisse des vignerons, Gastro, SAV, SBauerV, Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation, SGV, SOV SSV, SVM, SWerb, Swiss Retail Federation, Vereinigung des Schweizerischen Import- und Grosshandels, Verband Schweizer Zigarrenfabrikanten und VSW.

2.1 Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung

2.1.1 Statistische Auswertung

Von den 230 eingegangenen Stellungnahmen zum VE PrävG äusserten sich 9 nur zu einzelnen Artikeln des Gesetzes und nahmen zur Vorlage als solche keine Stellung.2 Die statistische Auswertung der übrigen 221 Stellungnahmen ist in Tabelle 2 zusammengefasst (Details vgl. Tabelle im Anhang 4). Dabei erfolgt die Einteilung der Stellungnahmen nach folgenden Überlegungen:

– Zustimmung: Erlass eines Präventionsgesetzes wird explizit begrüsst, Stellungnehmender ist mit

den Zielen und der Stossrichtung des Vorentwurfs im Grundsatz einverstanden

– Vorbehalte/grundsätzliche Überarbeitung: Teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass gesetzliche

Grundlagen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung notwendig sind, die Stossrichtung der vorgeschlagenen Entwürfe entspricht aber nicht den Vorstellungen des Stellungnehmenden

– Ablehnung: Erlass eines Präventionsgesetzes wird grundsätzlich abgelehnt

2 BBS, EKAS, FFpK, privatim, sedes, SGMG und SOA sowie zwei Privatpersonen