Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 14Fedlex · Vorlage

1.4 Internationales und nationales Umfeld

Wie das langfristige Ziel der Emissionsreduktionen auf die verschiedenen Länder umgelegt werden soll, ist Gegenstand der laufenden internationalen Verhandlungen über weitere Reduktionsverpflichtungen. Die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, während der in erster Linie die Industriestaaten in die Pflicht genommen werden, ist bis 2012 befristet.

Gleichzeitig läuft das nationale CO2-Gesetz per Ende 2012 aus und verlangt vom Bundesrat rechtzeitig Vorschläge für weitere Reduktionsziele nach 2012. In Erfüllung dieses Auftrags hat der Bundesrat mit Beschluss vom 20. Februar 2008 das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage über die Ausrichtung der schweizerischen Klimapolitik nach 2012 zu unterbreiten.

Der Vorschlag zur Revision des CO2-Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „für ein gesundes Klima“. Die am 29. Februar 2008 mit 115'689 beglaubigten Unterschriften eingereichte Klimainitiative der Umweltverbände verlangt eine Reduktion der landesweit emittierten Treibhausgase um 30% bis 2020 im Vergleich zu 1990.

Die christlichdemokratische Fraktion reichte am 29. September 2007 eine parlamentarischen Initiative (PaIv 07.468) ein. Sie verlangt darin, dass die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bis 2020 auf nationaler Ebene um mindestens 20% gegenüber dem Stand von 1990 und im Einklang mit den Zielen der EU reduziert werden. Dieses Ziel soll im revidierten CO2-Gesetz festgeschrieben werden. Die zu treffenden Massnahmen sollen das Hauptgewicht auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien legen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie des Nationalrats (UREK-NR) hat der Initiative am 29. Januar 2008 Folge gegeben.

1.5 Vernehmlassungsfrist

Die Vernehmlassung dauert vom 5. Dezember 2008 bis zum 17. März 2009. Stellungnahmen sind an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu richten. Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung einen Vorschlag zur Revision des CO2-Gesetzes unterbreiten.