Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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Teil II: Allgemeiner Teil

2 Internationales Umfeld

2.1 Multilaterale Abkommen

Der Klimawandel ist ein globales Problem, dessen Bewältigung die Kapazität eines einzelnen Landes übersteigt und die Mitwirkung aller Staaten erfordert. Aus diesem Grund hat die internationale Staatengemeinschaft griffige Instrumente verabschiedet und zwar die Klimakonvention und das dazugehörige Kyoto-Protokoll.

Der international abgestimmte Klimaschutz stützt sich auf vier Pfeiler:

• Mitigation: Die Reduktion der klimawirksamen Gase soll darauf abzielen, die Klimaänderung zu verhindern oder zumindest abzuschwächen.

• Anpassung: Auch wenn die globalen Temperaturen bis 2100 um weniger als 2°C ansteigen, werden aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit der Weltregionen vielerorts Anpassungsmassnahmen nötig sein.

• Technologietransfer: Entwicklungsländern sollen klimafreundliche Technologien zur Verfügung gestellt werden, damit ihre wirtschaftliche Entwicklung im Einklang mit den Zielen des globalen Klimaschutzes steht.

• Finanzierung: Stark betroffene Entwicklungsländer sollen bei Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung und zur Reduktion von Treibhausgasen finanziell unterstützt werden.

2.1.1 Bestehende internationale Klimaabkommen

2.1.1.1 Klimakonvention

Anlässlich des „Erdgipfels“ von 1992 in Rio de Janeiro wurde ein erstes internationales Übereinkommen zum Klimaschutz verabschiedet, die so genannte „Klimakonvention“. Sie trat am 21. März 1994 in Kraft. Die Klimakonvention hat heute universellen Charakter – sie wurde von 192 Staaten ratifiziert.

Das primäre Ziel der Klimakonvention gemäss Artikel 2 ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist der Einbezug aller Länder in das internationale Klimaregime erforderlich. Einer der Grundsätze der Klimakonvention ist das Prinzip der „gemeinsamen aber differenzierten Verantwortung“, das der unterschiedlichen historischen Umweltbelastung der Länder und deren Möglichkeiten Rechnung trägt. Industrieländer müssen eine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel einnehmen, indem sie ihre eigenen Treibhausgasemissionen reduzieren und die Entwicklungsländer dabei unterstützen, sich auf die Folgen der Klimaerwärmung einzustellen, und die nötigen technologischen und finanziellen Mittel bereitstellen. Aufgrund ihres wirtschaftlichen Wachstums und ihrer stark ansteigenden Treibhausgasemissionen, sollten sich auch die Schwellenländer im internationalen Klimaregime nach 2012 zu verbindlichen Reduktionszielen verpflichten. Der Beitrag der Entwicklungsländer muss durch die Industrieländer unterstützt werden, damit die Klimapolitik die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die Armutsreduktion dieser Länder nicht beeinträchtigt.24

24 Art. 4 Abs. 7.