Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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von CO2 in den submarinen Untergrund wurde der Weg mit der Anpassung zweier internationaler Verträge geebnet.26
(2) Anpassung
Da die Klimaänderung bereits stattfindet und bis zu einem gewissen Ausmass nicht mehr verhindert werden kann, ist neben der Bekämpfung der Ursachen auch eine Anpassung an die Folgen der Klimaänderung erforderlich. Durch geeignete Massnahmen können Schäden verringert werden. Besonders betroffen sind Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten. Sie sehen sich mit grösseren Dürren, Überschwemmungen, Hungersnöten und Krankheiten konfrontiert. Zudem verfügen sie häufig nicht über die erforderlichen Mittel für Anpassungsmassnahmen. Pro Jahr dürften zwischen 1027 und über 50 Mrd. US Dollar28 allein für die Anpassung in Entwicklungsländern erforderlich sein. Der Anpassungsbedarf beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Entwicklungsländer, auch die Industriestaaten und Schwellenländer sind gefordert, geeignete Anpassungsmassnahmen durchzuführen. Im Rahmen der internationalen Verhandlungen wurde 2005 ein Arbeitsprogramm ins Leben gerufen, das ein zentrales Element des Bali Aktionsplans darstellt.
Aufgrund der immer grösseren Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre werden die Anpassungsmassnahmen kostspieliger, je später sie in Angriff genommen werden. Neben diesem wichtigen Aspekt müssen ebenso die durch die Klimaänderung entstandenen Risiken berücksichtigt werden (Risikomanagement). Diesbezüglich befassen sich die internationalen Verhandlungen auch mit der Risikoprävention und mit der Bündelung dieser Risiken, insbesondere durch den Aufbau von Versicherungslösungen.
(3) Technologietransfer
Die Technologie spielt sowohl bei der Eindämmung der Klimaänderung als auch bei der Anpassung an deren Auswirkungen eine entscheidende Rolle. Die Klimakonvention fördert die Entwicklung und den Transfer von umweltfreundlichen Technologien, insbesondere an die Entwicklungsländer. Die erzielten Fortschritte reichen jedoch nicht aus. Der Privatsektor als Entwickler und Eigentümer der Technologien muss besser eingebunden werden. Vermehrt zu nutzen sind auch Institutionen und Kanäle ausserhalb der Klimakonvention, wie z.B. die von der Schweiz und der UNIDO aufgebauten Cleaner Production Center (Umweltberatungsstellen für Industrie und Gewerbe in Entwicklungsländern).
Ein zusätzliches neues Vehikel stellen sektorale Ansätze dar, die auf Benchmarks für die CO2-Intensität eines bestimmten Wirtschaftszweigs basieren. Sektorale, länderübergreifende Abkommen werden als komplementäre Massnahmen zu nationalen Reduktionszielen diskutiert.29 Dabei stehen Branchen wie Zement, Stahl und Aluminium, Stromerzeugung, internationale Luft- und Schifffahrt (so genannte Bunker Fuels) sowie Automobilhersteller im Vordergrund. Es ist aber auch denkbar, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft als Sektoren aufzufassen.
26 Im Februar 2007 ist das London Protocol, welches die Verklappung von Landabfällen auf See regelt, dahingehend erweitert worden, dass aus der CCS-Prozesskette stammendes CO2 als nicht reglementierter Stoff betrachtet wird. Im Januar 2008 folgte die exekutive Kommission der OSPAR Convention, ein Instrument zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks, einer Initiative Norwegens und erlaubte die submarine Einlagerung von CO2. Explizit ausgeschlossen von dieser Regelung bleibt die CO2 -Einbringung direkt in die Wassersäule sowie auf dem Meeresboden.
27 Für die Anpassung in Entwicklungsländern rechnet die Weltbank mit Kosten im Umfang von 10 - 40 Mrd. US Dollar pro Jahr.
28 Gemäss Berechnungen von Oxfam betragen dieselben Kosten mindestens 50 Mrd. US Dollar pro Jahr.
29 FCCC/KP/AWG/2008/L.6, 12. Juni 2008.