Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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2.1.1.2 Kyoto-Protokoll
Als Zusatz zur Klimakonvention verabschiedete die Staatengemeinschaft im Jahr 1997 das Kyoto-Protokoll. Darin sind für 37 Industriestaaten, die das Protokoll ratifiziert haben, völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele mit einem klaren Zeitrahmen verankert. Das Kyoto-Protokoll trat 2005 in Kraft und ist bis heute von 181 Staaten ratifiziert worden, mit der namhaften Ausnahme der USA, die bis kürzlich am meisten Treibhausgase ausgestossen haben. China, das die USA als grösste Emittentin überholt hat, ist im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu keiner Emissionsreduktion verpflichtet.
Um ihre Emissionen zu reduzieren, haben die Industriestaaten auf nationaler Ebene Reduktionsmassnahmen erlassen. Zusätzlich zu diesen Massnahmen können sie von den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls Gebrauch machen: Joint Implementation (JI), Clean Development Mechanism (CDM) und Emissionshandel (ETS). CDM-Projekte haben auch das Ziel, die Entwicklungsländer in die internationalen Klimaschutzbemühungen einzubeziehen und durch klimafreundliche Technologietransfers zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Das Kyoto-Protokoll sieht einen internationalen Emissionshandel zwischen Industriestaaten vor, die im Umfang ihrer Begrenzungsziele Emissionsrechte (sog. Assigned Amount Units - AAUs) zugeteilt erhalten. Bei einer Unterschreitung ihres Ziels können sie überschüssige Emissionsrechte verkaufen. Viele Ländern, vorab die EU, haben ein Emissionshandelssystem nach diesem Muster für Unternehmen eingeführt. Auf den internationalen CO2-Märkten können auch Zertifikate gehandelt werden, die von konkreten Klimaschutzprojekten aus anderen Industriestaaten (JI) oder Entwicklungsländern (CDM) stammen.
Als zusätzliche Flexibilität bei der Zielerreichung sieht das Kyoto-Protokoll die Anrechnung von Senkenleistungen vor. Senken sind CO2-Speicher, die mehr Kohlenstoff aufnehmen als sie abgeben. Ozeane, Wälder und Böden sind die bedeutendsten Senken. Während Aufforstungen und Rodungen zwingend berücksichtigt werden müssen, ist die Anrechnung weiterer Senkenaktivitäten freiwillig. Beispielweise können bestehende Wälder und Böden so bewirtschaftet werden, dass sich der Kohlenstoffvorrat erhöht. Senken ersetzen jedoch keine dauerhaften Reduktionsmassnahmen, weil der gespeicherte Kohlenstoff früher oder später wieder entweicht.
Allerdings reichen die flexiblen Mechanismen und die Kohlenstoffsenken, selbst wenn sie im internationalen Klimaregime nach 2012 ausgebaut werden, nicht aus. Die Entwicklung der weltweiten Emissionen macht es erforderlich, dass auch Länder mit hohen Emissionen eingebunden werden, die im Kyoto-Protokoll zu keinen Reduktionszielen verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere die USA sowie die Schwellen- und Entwicklungsländer mit stark ansteigenden Emissionen wie China, Indien und Brasilien. Die Diskussionen zu diesem Thema werden im Rahmen des Fahrplans von Bali (Bali Roadmap) geführt, der anlässlich der Klimakonferenz auf Bali im Jahr 2007 verabschiedet wurde.
2.1.2 Weiterentwicklung internationaler Abkommen
Fahrplan: Bali Roadmap
Mit der in Bali verabschiedeten Roadmap haben die Staaten den Verhandlungsprozess im Hinblick auf die Klimakonferenz in Kopenhagen Ende 2009 festgelegt. Dabei verfolgt die Staatengemeinschaft zwei Ziele:
• Definition von verbindlichen Reduktionszielen für die Industriestaaten und die grossen Schwellenländer unter dem internationalen Klimaregime nach 2012.
• Umsetzung der Klimakonvention gemäss Bali Aktionsplan.
Zusätzlich zu den vier bestehenden Pfeilern Mitigation, Anpassung, Technologietransfer und Finanzierung (siehe Ziffer 2.1) verfolgt der Bali Aktionsplan die Definition einer ge-