Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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wenn die Kreisläufe nicht geschlossen sind und Gase in die Atmosphäre entweichen. Um Lecks zu minimieren und eine fachgerechte Entsorgung dieser Gase zu gewährleisten, erwägt der Bundesrat die Erhebung eines Pfands auf sämtliche in der Luft stabilen Stoffe. Die gesetzliche Grundlage dafür besteht im Umweltschutzgesetz (Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung CHemRRV). Die Höhe des Pfands richtet sich nach dem individuellen Erderwärmungspotenzial (GWP) dieser Stoffe.121 Allfällige Einnahmen aus dem Pfand können dazu dienen, die Kosten der Entsorgung zu senken. Das Pfand soll beim Import oder bei der Herstellung an eine zentrale Koordinationsstelle unter direkter Aufsicht oder Leitung des Bundes bezahlt werden. Wer in der Luft stabile Stoffe zur Rückgewinnung122 oder Entsorgung zurückbringt, erhält dieses Pfand vollumfänglich zurückbezahlt. Ein zentraler Entsorgungsdienst123 organisiert die fachgerechte Entsorgung und stellt die Infrastruktur für die Rückgewinnung der Gase (Annahmestellen, Behälter, Analyseeinrichtungen, etc.) zur Verfügung. Aufgrund der Pfandabrechnung und des Nachweises über die Vernichtung oder Wiederverwertung des Materials stellt der Entsorgungsdienst bei der zentralen Koordinationsstelle Rechnung für die Rückerstattung der durch ihn ausbezahlten Pfandbeträge.
Das Pfand setzt bei allen Beteiligten in der Handels- und Verbraucherkette einen direkten Anreiz, in der Luft stabile Stoffe zurückzugewinnen und der sachgerechten Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Dieser Anreiz besteht auch bei Fahrzeugen, die zu 100% importiert werden und Kältemittel für die Klimaanlagen enthalten.
Finanziell belastet werden in allen Anwendungen letztlich nur die effektiven Emissionen, d.h. Gase, die nicht sachgerecht entsorgt werden oder sonst wie entweichen. Die Preisentwicklung wirkt sich positiv auf die Konkurrenzfähigkeit von Alternativtechnologien aus. Für den Werkplatz Schweiz bedeutet dies im Speziellen, dass beispielsweise die landesinterne Herstellung hochwertiger Anlagen mit natürlichen Kältemitteln gegenüber dem Import von industriell gefertigten Fertiganlagen, die HFC enthalten, konkurrenzfähiger werden. Ob das Pfand auch auf Exportware erhoben werden soll, ist offen.
Für die konsequentere Durchsetzung des bestehenden Verbots werden weitere finanzielle und institutionelle Anreize geprüft: Die Meldepflicht soll in Zukunft bereits für Füllmengen ab 1 kg gelten. Die Kosten der Meldestelle könnten aus den Einnahmen des Pfandsystems bestritten werden, so dass jeder Anlagenbesitzer seine Anlagen kostenfrei melden, mutieren und abmelden kann. Im Gegenzug wird die Mindestmenge bewilligungspflichtiger stationärer Anlagen von heute 3 auf 5 oder 10 kg heraufgesetzt. Alternativ könnte die bestehende Vollzugsempfehlung zur technischen Norm umgestaltet werden: Für bestimmte Anwendungen wären dann natürliche Kältemittel verbindlich vorgeschrieben bzw. die Anwendung von in der Luft stabiler Stoffe ausnahmslos verboten.
(5) Technische Vorschriften
Technische Vorschriften sollen die bereits erwähnten Massnahmen ergänzen. Für folgende Bereiche ist die Einführung von technischen Vorschriften vorgesehen.
121 Norwegen wendet ein Pfandsystem für Ozonschicht abbauende Stoffe an. Dieses wird dort 2010 anlässlich des Inkrafttretens eines Totalverbots von Ozonschicht abbauenden Stoffen aufgehoben. Auf in der Luft stabilen Stoffen besteht jedoch weiterhin eine hohe GWP-abhängige Abgabe, die nur nach sachgerechter Rückgabe (mit anschliessender Vernichtung der Stoffe), unter Abzug der Systemunkosten, rückerstattet wird. Auch das EU-Land Schweden plant die Einführung einer vergleichbaren Regelung.
122 Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob das Recycling solcher Gase eine bessere Ökobilanz aufweist als deren Vernichtung. Je nachdem, ob es sich lohnt die Stoffe zu rezyklieren oder nicht, ist ein Recycling in der Schweiz im Konzept zu berücksichtigen und dabei festzulegen, ob das Recycling ebenso wie die Herstellung und der Import besteuert werden soll.
123 Z.B. eine Stiftung wie die SENS, oder eine neu zu schaffende Fachstelle.