Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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stark ansteigen, dass die Kosten zur Beschaffung der Zertifikate (Zertifikatspreise und Transaktionskosten113) die Rückforderung der Sicherungsabgabe übersteigt, so verzichten die Importeure auf die Kompensation ihrer Emissionen und somit auf die Rückerstattung der geleisteten Sicherungsabgabe. Dieser Fall würde mit einer Sicherungsabgabe von 36 Franken pro Tonne CO2 und ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten bei Zertifikatspreisen von ca. 70 Franken pro Tonne CO2 eintreten.114 Die maximale Belastungsobergrenze wäre somit rund 1,2 Milliarden Franken.115 Steigen die Zertifikatspreise über diese Preisschwelle, so kann der Bundesrat den Kompensationssatz reduzieren, damit es sich für die Importeure weiterhin lohnt, einen Teil ihrer Emissionen zu kompensieren. Sobald dieser Kompensationssatz jedoch gesenkt wird, kann das anvisierte Reduktionsziel von minus 50% nicht mehr eingehalten werden. Abgabeerträge, die nicht zurückgefordert werden, fallen dem Bund zu.
Mit diesem Mechanismus wird in der Regel nicht der Endverbraucher mit dem Kompensationsmechanismus konfrontiert, sondern die Unternehmen, die fossile Energien in der Schweiz in Verkehr bringen und bereits heute im Rahmen der Mineralölsteuer abgabepflichtig sind. Die Kosten der Kompensation leiten sie mittels Zuschlägen auf den Energiepreisen an die Endverbraucher weiter.
(2) Flexible Mechanismen
Unterschiede zur Variante „Verbindliche Klimaziele“:
• Die Beschaffung der ausländischen Zertifikate ist Privatsache und liegt nicht in der Verantwortung des Bundes.
• Auf eine mengenmässige Beschränkung für den Zukauf von ausländischen Zertifikaten wird verzichtet.
Weiterentwicklung der Klimagesetzgebung nach 2020
Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität im Zeitraum zwischen 2030 und 2050 ist die Klimagesetzgebung nach 2020 dahingehend weiterzuentwickeln, dass auch die von der Kompensationspflicht ausgenommenen Bereiche ihre Treibhausgasemissionen vollständig kompensieren. Beim Einbezug der nicht energetischen Emissionen aus der Landwirtschaft müssen Methoden zur Erfassung der Emissionsmengen und zur verursachergerechten Übertragung der Kompensationskosten entwickelt werden, wobei ein international koordiniertes Vorgehen anzustreben ist.
Um klimaneutral zu werden, muss zudem die Bedingung der Belastungsobergrenze aufgehoben werden. IPCC geht davon aus, dass zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf ein klimaverträgliches Niveau (450 ppm bis 550 ppm CO2eq) bis 2030 mit Zertifikatspreisen von bis zu 100 US Dollar pro Tonne CO2 zu rechnen ist.116 Steigende Zertifikatspreise machen wiederum inländische Reduktionsmassnahmen attraktiver.
113 Transaktionskosten fallen beim Erwerb der Zertifikate an sowie beim Antrag auf Rückerstattung der entrichteten Sicherungsabgabe. Zu den Transaktionskosten zählen bspw. Kosten für die Verhandlung, Genehmigungs, Monitoring, Versicherung usw. Je geringer die eingekaufte Menge von Emissionsrechten ist, desto höher sind die Transaktionskosten.
114 Die Rückforderung der Sicherungsabgabe ist für die Importeure rentabel, solange gilt:
36 CHF * Emissionen (Sicherungsabgabe) > 50% * Zertifikatspreis * Emissionen + Transaktionskosten (Kompensationskosten).
115 Berechnung: Da nur 65% der Gesamtemissionen der Sicherungsabgabe unterliegen, sind 32,5 Mio. Tonnen CO2eq von der Sicherungsabgabe betroffen (65% von 50 Mio. Tonnen CO2eq). Die maximale Belastung für die Wirtschaft beträgt somit rund 1,2 Mrd. Franken (36 Franken * 32,5 Mio. Tonnen CO2eq).
116 IPCC (2007): Fourth Assessment Report, Working Group III Report “Mitigation of Climate Change”. http://www.ipcc.ch/ipccreports/ar4-wg3.htm.