Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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Gebäude

Die heute bestehenden technischen Vorschriften werden ab 2012 kontinuierlich verschärft. Beispielsweise hat die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren im April 2008 die neuen kantonalen Mustervorschriften (MuKEn) für Neubauten verabschiedet. Gemäss Mustervorschriften dürfen Neubauten in Zukunft noch maximal 4,8 Liter Heizöläquivalente an Wärmeenergie pro m2 verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude noch 9 Liter Heizöläquivalente pro m2. Die Übernahme dieser Regelung liegt in der Kompetenz jedes einzelnen Kantons. Der Bund setzt sich heute dafür ein, dass die Mustervorschriften für den Neubaubereich möglichst rasch von allen Kantonen übernommen werden.

Vorschriften im Bereich der Gebäudehülle fallen in die kantonale Hoheit. Der Bund könnte aber gestützt auf den Umweltartikel der Bundesverfassung Vorschriften für den Treibhausgasausstoss von Gebäuden erlassen, sofern dies nötig ist. Er wird sich dies für den Fall vorbehalten, dass die Kantone die MuKEn nicht konsequent in die kantonale Gesetzgebung übernehmen oder das Gebäudesanierungsprogramm nicht umgesetzt wird.

Mit der Revision des Mietrechts per 01.01.2008 können klimafreundliche Sanierungen von Wohn- und Geschäftsräumen als Wert vermehrende Investitionen auf die Mieter überwälzt werden. Mit dieser Revision wurde bereits ein erster Schritt zur Verbesserung der Anreize für energetische Sanierungen im Gebäudebereich umgesetzt.

Eine weitere Massnahme bildet beispielsweise die Einführung des Gebäudeenergieausweises. Dieser wurde vom Ständerat am 12. März 2008 als obligatorisches und vom Nationalrat am 27. Mai 2008 als freiwilliges Instrument beschlossen. Der Gebäudenergieausweis ermöglicht die Festlegung von dynamischen Minimalstandards, die im Fünfjahreszyklus verschärft werden und sich dem Zielwert von 2020 annähern.124

Fahrzeuge

Die Schweiz verfügt über eine grosse Fahrzeugdichte – mindestens jeder zweite Einwohner besitzt im Schnitt einen Personenwagen. Die Schweizer Flotte weist zudem überdurchschnittlich starke Motoren und damit einen hohen Treibstoffverbrauch auf. Um diesem Trend entgegen zu wirken, sind im Rahmen der Aktionspläne Energie verschiedene Massnahmen vorgesehen. Sie umfassen ein Bonus-System auf der Automobilsteuer, das auf eine Standesinitiative des Kantons Bern125 zurückgeht, harmonisierte Motorfahrzeugsteuern und eine verschärfte Zielvereinbarung mit auto-schweiz.126

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Automobilimporteure kaum einen Einfluss auf das Kaufverhalten ihrer Kunden haben und somit auch den durchschnittlichen Treibstoffverbrauch von Neuwagen nicht steuern können. Die neue Zielvereinbarung mit auto-schweiz muss daher gestützt werden durch verbindliche Begrenzungen oder Deklarationspflichten. Beispielsweise könnten Autoverkäufer dazu verpflichtet werden, die Betriebskosten bestehend aus Treibstoffverbrauch, Steuerbelastung, Wartung usw. eines Fahrzeuges transparent und nach einheitlichen Kriterien offen zu legen.

Der Bundesrat wurde von den eidgenössischen Räten beauftragt, sich ab 2012 an den Vorschriften der EU für neue Personenwagen zu orientieren.127 Die EU Kommission hat vorgeschlagen, den Grenzwert für die durchschnittlichen Emissionen bis 2020 schrittwei-

124 Motion UREK-SR vom 30.08.2007 (07.3558): Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeenergieausweises.

125 Standesinitiative Kanton Bern vom 30.11.2005 (05.309): Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene.

126 Aktionsplan Energieeffizienz. Vom Bundesrat am 20.02.2008 verabschiedet. Ämterkonsultation geplant im Herbst 2008, parlamentarische Beratungen im Jahr 2009.

127 Motion UREK-NR vom 12.02.2007 (07.3004): Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen.