Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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Falls bei der Variante „Verbindliche Klimaziele“ die geplanten Massnahmen (z.B. die Aktionspläne Energie) nicht wie vorgesehen realisiert werden oder die Treibhausgasemissionen aufgrund sinkender Energiepreise weniger stark zurückgehen als erwartet, muss die Lenkungsabgabe erhöht werden. Um das Ziel von minus 20% einzuhalten, wäre dann ein Abgabesatz von mehr als 60 Franken pro Tonne nötig.
Analog müsste bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ der Kompensationssatz auf mehr als 50% angehoben werden, wenn die Emissionsentwicklung aufgrund sinkender Energiepreise oder wegfallenden Inlandmassnahmen weniger günstig verläuft. Die nicht erbrachten Reduktionsleistungen im Inland, werden durch die Anhebung des Kompensationssatzes ins Ausland verlagert. Bei dieser Variante wäre zudem die Kontinuität des Gebäudesanierungsprogramms nicht gewährleistet, sofern eine Finanzierung über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe beschlossen werden sollte.
3.2.5 Anpassungsstrategie
Ungeachtet der Bemühungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wird der Klimawandel auch in der Schweiz ernsthafte und unvermeidliche Auswirkungen auf Natur, Gesellschaft und Wirtschaft haben.134 Die Anpassung bestehender Schutz- und Vorsorgemassnahmen an die sich ändernde Bedrohung durch Naturgefahren, aber auch die Anpassung der Nutzungen und der Infrastrukturen an die langfristigen, schleichenden klimabedingten Veränderungen werden zu einem zweiten, wichtigen Pfeiler der schweizerischen Klimapolitik.
Erfahrungen im europäischen Umfeld, wo zum Teil bereits umfangreiche Abklärungen zu den Auswirkungen der Klimaänderung durchgeführt und Anpassungsstrategien entwickelt wurden, zeigen den Handlungsbedarf deutlich auf:135
• Anpassung wird heute als unverzichtbares Element einer nationalen Klimapolitik verstanden;
• Das traditionelle Verständnis von Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels muss über die Bewältigung von Naturgefahren hinaus erweitert werden;
• Bei den schleichenden, sich erst längerfristig manifestierenden Auswirkungen des Klimawandels ist den Bereichen mit langen Planungshorizonten bzw. Investitionszyklen besondere Beachtung zu schenken (insbesondere Landnutzung, Versorgungs- und Transportinfrastrukturen);
• Durch die veränderte Naturgefahrensituation werden heute mögliche Nutzungen in Frage gestellt, Umsiedlungen (Aufgabe von Nutzungen) und das Verlegen von Infrastrukturen sind zu erwarten (Beispiel Aostatal, wo Aussiedlungen aus dem Gefahrengebiet staatlich finanziert wurden).
• Als Option zur Verminderung des zunehmenden Schadenrisikos sind auch Massnahmen zur Verringerung der Verletzlichkeit gefährdeter Objekte (Bauten und Anlagen) zu prüfen und bei gegebener Effizienz umzusetzen;
• Eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und den Anspruchsgruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft ist anzustreben. Die Öffentlichkeit sollte im Sinne einer Sensibilisierung und Motivierung zu selbstverantwortlichem Handeln eng einbezogen werden;
• Die bestehenden Rechtsgrundlagen sollten systematisch auf Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf überprüft werden;
134 OcCC (2007): Klimaänderung und die Schweiz 2050, März 2007.
135 Econcept (2008): Synopse Anpassungsstrategien EU-Raum. Bericht zuhanden des IDA Klima, Handlungsfeld „Auswirkungen und Anpassungen an den Klimawandel“.