Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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se auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer (g CO2/km) zu reduzieren. Bis 2012 soll jeder Hersteller durch die Verbesserung der Fahrzeugtechnologie die durchschnittlichen Emissionen seiner Neuwagen auf 130 g CO2/km absenken. Zudem müssten die Hersteller mit komplementären Massnahmen (z.B. biogene Treibstoffe, kraftstoffeffiziente Reifen und Klimaanlagen) eine weitere Reduktion von 10 g CO2/km erreichen. Bei Nichteinhaltung dieser Werte müssten die Hersteller eine Busse bezahlen. Diese soll für 2012 20 Euro pro Gramm CO2 betragen und dann stufenweise bis 2015 auf 90 Euro angehoben werden. Der europäische Grenzwert für Hersteller soll in der Schweiz auf Neuwagenimporte übertragen werden. Im Durchschnitt sollen die importierten Fahrzeuge ab 2012 noch 120 g CO2/km emittieren dürfen. Bis 2020 soll dieser Grenzwert auf 95 g CO2/km reduziert werden.

Weitere Emissionsreduktionen könnten mit einer obligatorischen Überprüfung des Reifendrucks im Rahmen der Motorfahrzeugkontrolle und die Festlegung eines maximal zulässigen Rollwiderstands der Fahrzeugreifen herbeigeführt werden.

3.2.4 Reduktionsbedarf und CO2-Wirkung der Massnahmen

Die Tabelle 5 zeigt die Wirkung der einzelnen Massnahmen für die beiden Varianten „Verbindliche Klimaziele“ und „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“. Würden lediglich die bereits bestehenden Massnahmen weitergeführt, so reduzieren sich gemäss Prognosen die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2020 lediglich um 8,5 Prozent gegenüber 1990.128 Geplante Massnahmen im Verkehr (minus 1,9%) und bei den Gebäuden (minus 4,3%), die beide nicht Gegenstand dieser Vernehmlassung sind, erhöhen die Reduktion auf 14,7%. Die variantenunabhängigen Massnahmen dieser Vorlage (Emissionshandel und Pfand auf synthetischen Gasen) leisten einen weiteren Reduktionsbeitrag. Bei der Variante „Verbindliche Klimaziele“ reduziert die Lenkungsabgabe die Differenz zum Inlandziel von minus 20%. Bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ wird durch inländische Massnahmen insgesamt eine Reduktion von minus 17,8% erreicht. Analog zur Variante „Verbindliche Klimaziele“ ergibt sich eine Lenkungswirkung aufgrund der Zertifikatskosten, die der Energieverbraucher verursachergerecht zu tragen hat. Mit dem Erwerb ausländischer Zertifikate wird bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ das totale Reduktionsziel von minus 50% erreicht.

128 Bundesamt für Energie BFE (2007): Die Energieperspektiven 2035 - Bände 1 - 5. http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/00538/index.html?lang=de.