Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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• Neben den Risiken ist auch den Chancen im Rahmen einer Anpassungsstrategie angemessen Rechnung zu tragen.

Der bisherige, punktuelle und unkoordinierte Ansatz der Anpassung an die Auswirkungen der Klimaänderung in der Schweiz birgt das Risiko von Doppelspurigkeiten, ungenutzten Synergiepotenzialen, falsch gesetzten Prioritäten und damit dem ineffizienten Einsatz beschränkter Mittel. Dem soll mit der Entwicklung einer kohärenten, nationalen Anpassungsstrategie begegnet werden. Anpassung ist dabei umfassend zu verstehen als bewusste, vorausschauende Auseinandersetzung mit den unvermeidlichen Folgen der Klimaänderung im In- und Ausland mit dem Ziel, negative Auswirkungen auf die Schweiz als Lebens- und Wirtschaftsraum zu minimieren und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen.

Von vorrangiger Bedeutung ist die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel als Koordinationsaufgabe des Bundes im revidierten CO2-Gesetz. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Auswirkungen der Klimaänderung einen ausgeprägten Querschnittcharakter haben, ein sehr breites Spektrum von Akteuren betreffen und durch eine hohe Komplexität der Wirkungszusammenhänge charakterisiert sind. Für die enge Zusammenarbeit und die sorgfältige Koordination der Arbeiten sprechen u.a. die Notwendigkeit der Erarbeitung und Aufbereitung übergreifender Grundlagen (Referenzszenarien, Auswirkungsanalysen), die ämter- und institutionenübergreifende Natur zahlreicher Aufgabenfelder wie z.B. der Umgang mit Extremereignissen, die Regelung der vielfältigen Ansprüche an die Ressource Wasser oder die Abstimmung der auf Landwirtschaft, Waldbewirtschaftung und nicht bewirtschaftete Räume bezogenen Tätigkeiten, aber auch die Abstimmung der Kommunikations- und Informationsaktivitäten in der Bundesverwaltung und gegenüber Dritten.

Weitere zentrale Elemente einer nationalen Anpassungsstrategie sind:

• Die Überprüfung der in Teilbereichen bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen und ihre Anpassung an die sich ändernden Rahmenbedingungen infolge der Klimaänderung;

• Die Gewährleistung des breiten Einbezugs interessierter und betroffener Kreise in die Ausformulierung und Umsetzung der Strategie;

• Die Festlegung geeigneter, effizienter Formen der Informationsbeschaffung, des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure;

• Die Schaffung der Voraussetzungen für die Finanzierung der sich stellenden Umsetzungsaufgaben.

Bei der Umsetzung der Anpassungsstrategie soll wo immer möglich auf bewährte Strukturen, Konzepte und Instrumente, wie sie zum Beispiel für die Naturgefahrenprävention entwickelt wurden, aufgebaut werden.

3.2.5.1 Handlungsbedarf im Umgang mit Naturgefahren und extremen Wetterlagen

Mit der Klimaänderung wird eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen erwartet. Die mit Hochwassern, Murgängen, Stürmen, Hitze und Trockenheit verbundenen Risiken dürften damit zunehmen. Die grossen Schadenereignisse der letzten Jahre mit Kostenfolgen in Milliardenhöhe haben zu einer breiten Sensibilisierung für die Verletzlichkeit der Gesellschaft gegenüber einer Verschärfung der Naturgefahrensituation geführt. Insbesondere im Bereich des Hochwasserschutzes sind umfangreiche Arbeiten im Gang, um besser gegen heutige und zukünftige Risiken gewappnet zu sein. Mit dem Projekt OWARNA werden überdies auch im Bereich der Warnung und Alarmierung im Fall von Naturgefahren zahlreiche Verbesserungsmassnahmen umgesetzt.