Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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Der Einfluss der Klimaänderung stellt einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor im Umgang mit Naturgefahren dar. In Zukunft muss vermehrt mit Ereignissen gerechnet werden, welche die Dimensionierungswerte übersteigen (sog. Überlastfall). Wie weit die Zunahme der bisher beobachteten Schäden sowie die Erhöhung der Dimensionierungsgrössen bereits durch die Klimaänderung bedingt sind, lässt sich im Einzelfall nicht nachweisen. Alle Indizien sprechen jedoch dafür, dass ein Zusammenhang besteht. Ereignisse von grösseren Dimensionen und ein gehäuftes Auftreten von bisher eher seltenen Gefahren wie grossflächige Murgänge und Waldbrände oder Hitzewellen stellen auch grosse Anforderungen an das Verbundsystem Bevölkerungsschutz. Dies muss in den Vorsorgeplanungen auf allen Stufen berücksichtigt werden.
Den bestehenden Unsicherheiten kann mit einem integralen Risikomanagement, welches Risiken mit einer optimalen Kombination von Prävention und Vorsorge reduziert, begegnet werden. Massnahmen sind flexibel auszugestalten, so dass neuen Erkenntnissen zur Klimaänderung laufend Rechnung getragen werden kann.
Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Investitionen zur Risikominderung nachhaltig wirken:
• Gefahrengrundlagen (Gefahrenkarten) müssen vorliegen und Richt- sowie Nutzungspläne müssen an sie angepasst und umgesetzt werden. Sie müssen periodisch überprüft werden;
• In allen betroffenen Kantonen und Gemeinden sind Notfallplanungen zu erstellen;
• Bestehende Schutzmassnahmen müssen gestützt auf aktualisierte Gefahrengrundlagen überprüft und saniert werden. Eine besondere Herausforderung ist dabei im Bereich Schutzwald zu bewältigen. Der Wald wird sich den veränderten klimatischen Bedingungen anpassen. Wo die Funktionsfähigkeit des Schutzwaldes beeinträchtigt wird, müssen befristete technische Schutzmassnahmen umgesetzt werden;
• Die Überprüfung von Präventions- und Schutzmassnahmen ist auch überall dort angezeigt, wo es darum geht, das Ausmass von Waldbränden, Sturmschäden und Schädlingsbefall im Waldgebiet (z.B. Borkenkäferkalamitäten) zu minimieren;
• Die Risiken an bestehenden Gebäuden, Bauten und Anlagen (z.B. Verkehrsinfrastrukturen) müssen auf ein akzeptierbares Mass reduziert werden (Objektschutz). Wo ein angemessener Schutz mit verhältnismässigen Mitteln nicht sichergestellt werden kann, müssen die Gebäude, Bauten oder Anlagen verlegt resp. die Nutzung aufgegeben werden. Die für Schutzmassnahmen notwendigen Flächen sind mit raumplanerischen Mitteln zu sichern. Die Finanzierung der notwendigen Anpassungen (Nutzungsänderungen, Verlegung von Infrastrukturen) muss sichergestellt werden;
• Neue Gebäude, Bauten und Anlagen sowie Infrastrukturen müssen naturgefahrengerecht geplant und die einschlägigen Normen überprüft und angepasst werden. Alle möglichen Schadenursachen sind dabei zu berücksichtigen.
• Bevölkerung und Planer sind bezüglich Naturgefahren zu sensibilisieren und auszubilden;
• Es muss sichergestellt werden, dass die ganze Alarmierungskette von der Meteo-Prognose über die Ereignisvorhersage bis zur Warnung und Alarmierung und dem darauf basierenden naturgefahrengerechten Handeln auf allen Stufen (Wehrdienste und Bevölkerung; Verbundsystem Bevölkerungsschutz) lückenlos funktioniert. Das Wetterradarnetz ist an den steigenden Bedarf an kurzfristigen, quantitativen Vorhersagen (Niederschlagsmengen, Abflussspitzen) anzupassen;
• Risikogebiete müssen überwacht werden (z.B. Monitoring Permafrost);