Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 77Fedlex · Vorlage
VOC emittiert, welche zu Schäden im Gesundheits- und Gebäudebereich führen. Im Gegensatz zu den stark verzögert auftretenden globalen Primärwirkungen durch die Treibhausgasemissionsreduktion, entstehen diese Sekundärnutzen im Inland in der Regel rasch. Durch den höheren Inlandanteil bei der Variante „Verbindliche Klimaziele“ sind die Schadstoffreduktionen leicht höher als bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“.
Eine Lenkungsabgabe hat tendenziell positive Innovationsanreize, welche die Entwicklung von energieeffizienten Technologien im Inland begünstigen. Hier entfaltet die Variante „Verbindliche Klimaziele“ mehr Wirkung, weil der Abgabesatz der Lenkungsabgabe im Vergleich zur Abgabe nach der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ rund doppelt so hoch ausfällt. Die vorgesehenen Fördermittel für Innovation, Forschung und Entwicklung sollen diese Wirkung verstärken. Die technologische Leistungsfähigkeit der Schweizer Energieeffizienz-Branchen erhöht die Exportchancen in diesem Bereich.
Beide Varianten nutzen für die Zielerreichung den Zukauf von Zertifikaten. Der Kauf von Zertifikaten aus Entwicklungsländern bewirkt einen Kapitaltransfer, der den Technologietransfer unterstützt und eine klimaschonende Industrialisierung und damit eine zielorientierte Klimapolitik in diesen Ländern begünstigt. Voraussetzung für diesen Effekt ist allerdings die Qualität der erworbenen Zertifikate. Der Anteil der Schweizer Technologielieferungen an den CDM-Projekten mit Technologietransfer ist bisher kleiner als 1%, weil bisher vor allem technologisch einfachere, lokale CDM-Projekte umgesetzt wurden. Die beiden Varianten unterscheiden sich wesentlich beim Umfang des Kaufs von Zertifikaten und verstärken dadurch die Entwicklungsunterstützung über den Weg der Klimapolitik unterschiedlich stark.
5.2 Verteilungswirkung
Auswirkungen auf die verschiedenen Branchen
Durch die vorgesehenen Massnahmen sind bei beiden Varianten keine gravierenden strukturellen Effekte zu erwarten.152 Energieintensive Unternehmen werden wie bisher von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit und haben die Möglichkeit mit ihren Emissionsgutschriften zu handeln (Cap-and-Trade).
Die Unternehmen, welche die Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen entrichten, erhalten bei der Variante „Verbindliche Klimaziele“ einen Teil der Einnahmen proportional zur Lohnsumme rückverteilt. Wertschöpfungsgewinne sind dadurch in Sektoren zu erwarten, die einen unterdurchschnittlichen Verbrauch an Brenn- und Treibstoffen ausweisen. Dagegen ist im Transportsektor mit Wertschöpfungsverlusten zu rechnen. Die Baubranche würde durch die Finanzierung eines Gebäudeprogramms einen positiven Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpuls erhalten. Von den positiven Effekten infolge Innovation und technologischen Fortschritts profitieren insbesondere Unternehmen im Bereich der Energietechnologie. Eine Analyse der Nettozahler nach Betriebsgrösse ergibt keine systematische Höherbelastung der kleinen und mittleren Unternehmen.
Bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ wird die Abgabe nicht an die Unternehmen zurückverteilt und es ergeben sich keine Verteilwirkungen über diesen Mechanismus. Die Unternehmen und Branchen tragen die Kosten der Abgabe bzw. der Zertifikate nach ihren Emissionen.
152 In Anlehnung an Ecoplan (2008): Volkswirtschaftliche Auswirkungen von CO2-Abgaben und Emissionshandel für das Jahr 2020.. Im Auftrag des Bundesamt für Umwelt BAFU.