Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/42: Revision des Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000 · 12 Seiten

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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG)

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1 Ausgangslage

Die vorliegende Revision des BPG ist ein Teilprojekt der Bundesverwaltungsreform (REF 05/07), mit dem der Bundesrat Vereinfachungen des Bundespersonalrechts und einen Abbau der Regelungsdichte anstrebt. Sie soll dazu beitragen die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Bundes als Arbeitgeber zu erhalten. Wird das BPG flexibler, soll dies dem Bundesrat und den Arbeitgebern beim Bund ermöglichen, das Personalwesen weiter zu modernisieren, die Arbeitsverhältnisse rasch an veränderte Bedingungen anzupassen und die Effizienz des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Weiter soll das Personal den nötigen Freiraum erhalten, um auf die sich ständig ändernden Erfordernisse am Arbeitsmarkt angemessen reagieren zu können.

Mit Beschluss vom 19. September 2008 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung. Diese dauerte bis am 5. Januar 2009.

2 Vernehmlassungsteilnehmer

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren eingeladen wurden die Regierungen der 26 Kantone, 13 politische Parteien, 8 Spitzenverbände der Wirtschaft, das Bundesgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht, die SBB, die Post, die ETH sowie weitere interessierte Organisationen, darunter die Gewerkschaften.

Von den Eingeladenen reichten 25 Kantone (alle ausser AR), 6 politische Parteien (FDP, CVP, SPS, SVP, CSP, Grüne), 4 Spitzenverbände (SGB, KV Schweiz, Travail.Suisse, SAV), das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, 20 weitere Organisationen und interessierte Vernehmlasser (ETH, Publica, SBB, Post, Schweizerischer Städteverband, SEV, Swisspersona, VGB, VKB, transfair, Gewerkschaft Kommunikation, VSKF, Chambre vaudoise des arts et métiers, Centre Partonal, SP-Gruppe-Bundespersonal, Männer.ch, Privatim, Stadt Bern, Personalkommission des BAV, EFK) eine Stellungnahme ein.

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Von den teilnehmenden Parteien unterstützt die FDP die Vorlage in allen Punkten. 4 Parteien lehnen sie ab. Der SVP geht die Vorlage zu wenig weit, obwohl die Stossrichtung stimme. Der SP geht sie zu weit. Die CVP verlangt eine vorgängige Evaluation zum BPG und verzichtet deshalb auf eine materielle Stellungnahme.

Die teilnehmenden Kantone unterstützen die Stossrichtung der Vorlage grossmehrheitlich (LU, NW, BE, BL, ZH, TG, ZG, SH, UR, AG, OW, SG, GR, JU, GE, VS, VD TI) , wobei auch unter den Befürwortern mahnende Stimmen zu hören sind, welche um die schwindende Sicherheit im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis sowie die rechtsgleiche Anwendung fürchten und zur Masshaltung aufrufen (LU, NW, ZG, SH, UR, SG, GE). Einige Kantone weisen darauf hin, die Prinzipien der Vorlage bereits im kantonalen Gesetz ganz oder teilweise umgesetzt und damit gute Erfahrungen gemacht zu haben (BE, SH, AG,