Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/42: Revision des Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000 · 12 Seiten

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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG)

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Artikel 12 Auflösung unbefristeter Arbeitsverhältnisse

Der SAV und der Kanton JU unterstützen die Streichung und damit die Kürzung der Kündigungsfristen. Gegen die Streichung sind: VGB, Gewerkschaft Kommunikation, Swisspersona, VSLF, transfair, Travail.Suisse, CSP, SEV, EKF, UR, SP, SP-Gruppe Bundespersonal. Ebenfalls dagegen ist der VKB; er unterbreitet zudem einen Eventualantrag mit abgestuften Kündigungsfristen. Als Gründe gegen die Streichung werden das besondere Schutzbedürfnis von langjährigen Mitarbeitenden und solchen in Monopolberufen angefügt. Weiter wird darauf hingewiesen, dass in der Privatwirtschaft in GAVs die Kündigungsfristen des OR erhöht werden. Die Grüne beantragt eine abgestufte Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber und eine dreimonatige, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Die Chambre vaudoise des arts et métiers sind die Kündigungsfristen für das Bundespersonal im BPG oder im Arbeitsvertrag zu regeln; Art. 335b und 335c OR seien dabei als Vorlage heranzuziehen.

Artikel 13 Formvorschriften

Der SEV beanstandet, dass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Einigung nur noch die Schriftform, nicht aber eine Verfügung verlangt wird.

Artikel 15 Lohn

Die Post begrüsst die zusätzlichen Freiräume bei den Lohnzuschlägen. Das BVwGer begrüsst diesen Schritt ebenfalls und legt die neue Regelung so aus, dass besonders qualifizierte Personen beim Umzug des BVwGer nach St. Gallen mit Lohnzuschlägen zum Wechsel motiviert werden können. Nach Ansicht der Stadt Bern genügt die bisherige Regelung; die neue Regelung gehe zu weit und erlaube weitgehende Abweichungen vom Lohnsystem des Bundes.

Artikel 17 Arbeitszeit, Ferien und Urlaub

Mit Ausnahme der SVP und des SAV begrüssen alle Vernehmlasser die Regelung zum Elternurlaub. Die SVP will keine weiteren Privilegien für die Bundesangestellten. Gemäss dem SAV sind, sollte der Elternurlaub trotzdem gesetzlich verankert werden, folgende Leitplanken zu setzen: 1. Kein Anstieg der Personalkosten. 2. Sicherstellen, dass keine entsprechenden Forderungen im Privatrecht entstehen. 3. BPG-Regelung muss eindeutig sein.

Unter den Befürwortern plädiert männer.ch dafür, sich bei der Regelung des Elternurlaubs am isländischen Modell zu orientieren. Der Kanton FR fordert, dass die Minimalansätze im