Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/42: Revision des Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000 · 12 Seiten
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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG)
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OW, JU). Einige Kantone sind von der Vorlage nicht direkt betroffen und verzichten daher auf eine Stellungnahme (SZ, AI, BE). Der Kanton BS positioniert sich nicht. Die Kantone SO und FR opponieren zwar nicht gegen das Revisionsprojekt, melden jedoch Vorbehalte an. Nur ein Kanton lehnt die Stossrichtung der Vorlage klar ab (NE).
Alle teilnehmenden Personalverbände sind gegen die Vorlage, da diese einseitig zuungunsten der Arbeitnehmenden ausgefallen und das Verhandlungsangebot der Sozialpartner nicht genutzt worden sei (SEV, Swisspersona, SGB, VGB, VKB, transfair, Travail.Suisse, KV Schweiz, Gewerkschaft Kommunikation, VSLF). Der Handlungsbedarf sei nicht ausgewiesen (SEV, Swisspersona, SGB, VGB, transfair, Travail.Suisse, Gewerkschaft Kommunikation, VSLF) und der Evaluationsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) nicht abgewartet worden (VGB, VKB, KV, Schweiz, Gewerkschaft
Kommunikation).
Die Arbeitgebervertreter und Gerichte unterstützen die Vorlage fast ausnahmslos, da sie die Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse begrüssen (BGer, BVwGer, ETH-Rat, Publica, SBB, SAV, Chambre vaudoise des arts et métiers, Centre Partonal). Die Post gibt keine generelle Positionierung ab. Die SBB und die Post fordern ihre Entlassung aus dem Geltungsbereich des BPG.
Von den diversen übrigen Teilnehmenden unterstützt niemand die Vorlage (SP-Gruppe-Bundespersonal, Männer.ch, privatim, Stadt Bern, Personalkommission des BAV, EFK).
Mit Ausnahme der SVP und des SAV begrüssen alle Vernehmlasser die Regelung über den Elternurlaub.
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen wurden, sofern die Vernehmlassenden dazu überhaupt Stellung nahmen, grundsätzlich gutgeheissen, auch wenn sie teilweise als zu detailliert empfunden wurden (SEV, BVwGer, SH, LU, ZG, GE, BL, SBB, Stadt Bern).
4 Zu den einzelnen Artikeln der Revision
Artikel 2 Geltungsbereich
Post und SBB beantragen die Streichung ihrer Organisationen aus dem BPG. Der Kanton BS möchte Absatz 2 Buchstabe d offener formuliert wissen, damit weitere Organisationen ihr Personal dem BPG unterstellen dürfen.
Artikel 8 Entstehung und Anstellungsbedingungen
Explizit für die neuen Probezeiten ausgesprochen haben sich die FDP und der Kanton ZH, für die bisherige Regelung die Kantone FR und LU, die Stadt Bern und die Post. Der Kanton JU will flexible Probezeiten. Der Kanton BS kennt Probezeiten bis zu 12 Monaten, insbesondere im Kaderbereich und hat damit gute Erfahrungen gemacht. Er möchte im BPG