Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/42: Revision des Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000 · 12 Seiten
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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG)
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beantragen dessen Streichung (VGB, Gewerkschaft Kommunikation, SP, KV Schweiz, SP-Gruppe Bundespersonal).
Artikel 25 Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten
Der Kanton TI und der SAV unterstützen den Vorschlag. Der Kanton BS fragt sich, ob in Absatz 2 Buchstabe b der Begriff „Verwarnung“ richtig verwendet ist. Die Post beantragt die Ergänzung von Absatz 3 in dem Sinne, dass eine Verwarnung im Sinne einer Mahnung nicht in Verfügungsform ausgesprochen werden müsse. Der SEV beantragt die Streichung von Buchstabe b, da er zu pauschal formuliert sei und keine Schuldabstufungen mache.
Artikel 26 Vorsorgliche Massnahmen
Der SAV unterstützt die Streichung der altrechtlichen Bestimmung über die vorsorglichen Massnahmen, während der SEV für die unveränderte Beibehaltung plädiert.
Artikel 27a Personalinformationssystem
Der Kanton LU begrüsst, dass eine saubere gesetzliche Grundlage geschaffen wird für die elektronische Datenbearbeitung. Den Kantonen GE und ZG geht Absatz 3 Buchstabe k zu weit, wonach auch die Staatszugehörigkeit der nächsten Angehörigen und von anderen Personen erfasst werden kann, zu denen die erfasste Person enge Beziehungen pflegt. Der Kanton SH und die Stadt Bern fragen sich generell, ob es derart detaillierter datenschutzrechtlicher Bestimmungen bedarf. Das BVwGer weist darauf hin, dass aus der Bestimmung nicht hervorgehe, dass sie auch auf Arbeitgeber anwendbar sei, die BV PLUS betreiben würden. Weiter scheint dem Gericht Absatz 5 zu offen formuliert. Die SBB weisen darauf hin, im SBB-Gesetz1 sei unter „Zu ändernde Erlasse“ eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die elektronische Bearbeitung von Personendaten, da sie nicht mit BV PLUS arbeiten würden.
Artikel 27b Bewerbungsdossiers
Der Kanton LU begrüsst die Bestimmung; für die Stadt Bern ist sie zu detailliert. Für die SBB ist Absatz 7 klärungsbedürftig.
1 Bundesgesetz vom 20. März 1999 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG; SR 742.31)