Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/6: Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 10 Seiten

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Ergebnisbericht Anhörung Rev. ArGV 1 und ArGV 4 (d)

- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)

- Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation (Viscom)

- Swissmem

3. Zusammenfassung der Ergebnisse betreffend Revision der ArGV 1

3.1 Überblick

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die generellen Stossrichtungen der Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung von Art. 34 Abs. 4 Bst. b ArGV 1:

Zustimmung Zustimmung mit Ablehnung bzw. Verzicht auf eine Bedingungen alternative Vor- Stellungnahme oder alternative schläge

Vorschläge

Kantonale Voll- AG, BE, BS, FR, BL

zugsbehörden GL, GR, JU, LU,

des ArG NE, NW, OW, SH,

SO, UR, VD, VS,

ZG, ZH

Arbeitgeber- Schw. Arbeitge- Syna/Tra- KV Schweiz,

und Arbeit- berverband vail.Suisse SGB

nehmerorgani-

sationen

Fachverbände Centre Patronal, FER ASTAG, Ge- und Fachorga- CPIH, EKAS, sundheitsfördenisationen Fachverband rung Schweiz

Infra, H+, SUVA,

Swissmem, Vis-

com

3.2 Ergebnisse im Einzelnen

Die meisten der Anhörungsteilnehmenden stimmen der vorgeschlagenen Änderung ausdrücklich zu, so alle kantonalen Vollzugsbehörden des Arbeitsgesetzes, die sich zur Frage geäussert haben2, der Schweizerische Arbeitgeberverband und die meisten Fachverbände und Fachorganisationen. In mehreren Stellungnahmen (GR, JU, Centre Patronal, Convention Patronale, Fachverband Infra, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Viscom) wird explizit auf die Vorteile der beabsichtigten Neuregelung bzw. die Nachteile der bisherigen Verordnungsbestimmung hingewiesen; begrüsst wird v.a., dass die Rückwärtsrotation neu auf ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmenden ermöglicht werden soll und dass durch die Rückwärtsrotation längere Ruhezeiten anfallen. Verschiedentlich wird erwähnt, dass es aus medizinischer Sicht schwierig zu beurteilen ist, ob die Vor- oder Rückwärtsrotation zu bevorzugen ist; daher soll zwar die Vorwärtsrotation die Regel bleiben, aber ausnahmsweise und unter den im Vorschlag enthaltenen Voraussetzungen soll auch die Rückwärtsrotation zulässig sein (FR, NE, SO, VD, VS, Fachverband Infra).

Der Kanton JU erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden. Er gibt aber zu bedenken, dass das heutige Rotationssystem mit wöchentlichen oder mehrwöchigen Schichtwechseln aus Gesundheitsschutzgründen nicht optimal sei und regt deshalb an, das SECO solle ein neues

2 Die Stellungnahme des Kantons BL bezieht sich nur auf die Revision der ArGV 4. 2008-06-18/308 \ COO.2101.104.5.1263441 4/10