Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/65: Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (Sicherheitskontrollgesetz, SKG) · 13 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Sicherheitskontrollgesetz
3.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete haben auf materielle Stellungnahmen verzichtet mit der Begründung, dass sie nicht direkt betroffen seien.
3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse) lehnt das SKG strikt ab; ebenso der Schweizerische Gewerbeverband. Das SKG wird von diesen Anhörungsteilnehmern abgelehnt, weil es aus ihrer Sicht keine Verbesserung und Erhöhung der technischen Sicherheit bewirke, die Abläufe durch das SKG komplizierter und unübersichtlicher würden, die entstehenden Mehrkosten die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen beeinträchtige und der Staatsapparat aufgebläht würde.
Der Schweizerische Bauernverband äussert sich skeptisch bis negativ zum Sicherheitskontrollgesetz. Die Notwendigkeit des Gesetzes als solches wird in Frage gestellt. Zudem bestehe der Eindruck, dass die Abläufe durch das SKG komplizierter und unübersichtlicher würden, Mehrkosten entstünden, die die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen schwächen würden und der Staatsapparat aufgebläht würde.
Die übrigen eingeladenen Verbände verzichten auf eine Stellungnahme.
3.5 Fach- und Wirtschaftsorganisationen
Das Sicherheitskontrollgesetz wird von den Organisationen aus dem Bereich der Luftfahrt ausnahmslos abgelehnt; als Eventuallösung wird beantragt die Luftfahrt aus dem Anwendungsbereich des SKG auszuklammern, da in diesem Bereich heute vorwiegend internationale Normen (EASA, ICAO) massgebend seien.
Die angehörten Organisationen aus dem Bereich der Schifffahrt sprechen sich mehrheitlich gegen die Vorlage aus. Es wird beantragt, die Schifffahrt vom Anwendungsbereich des SKG auszuklammern, da die bestehenden nationalen und internationalen Regelwerke als ausreichend erachtet würden.
Die Organisationen aus dem Bereich Rohrleitungen (Gas/Öl) haben sich im Rahmen der Anhörung negativ zum Sicherheitskontrollgesetz geäussert. Sie begründen ihre Äusserungen vor allem damit, dass für das SKG in Anbetracht der heutigen Situation kein Bedarf bestehe, es zu keiner Erhöhung der technischen Sicherheit führe und die Verfahrensabläufe mit dem Gesetz komplizierter würden.
Im Gefahrgutbereich wird dem Sicherheitskontrollgesetz tendenziell zugestimmt; allerdings wird die in der Vorlage vorgesehene Stellung des Eidgenössischen Gefahrgutinspektorates (EGI) als bezeichnete Stelle mit gewissen hoheitlichen Aufgaben strikt abgelehnt. Die angehörten Organisationen beurteilen die heutige Situation im Gefahrgutbereich insbesondere im Hinblick auf den Status des EGI als sehr unbefriedigend.
Die angehörten Organisationen aus dem Bereich öffentlicher Verkehr resp. Bahnverkehr äussern sich mehrheitlich negativ zur Gesetzesvorlage und bringen verschiedene Vorbehalte gegen das SKG vor. Im Bereich der Seilbahnen wird auf das geltende Seilbahngesetz verwiesen, welches seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist und dem Grundgedanken des SKG bereits entspricht. Im Übrigen begründen die angehörten Organisationen ihre Haltung insbesondere damit, dass das SKG Mehrkosten verursache ohne einen Sicherheitsgewinn zu erzielen und die Verfahren mit dem SKG komplizierter und unübersichtlicher würden.
Das Sicherheitskontrollgesetz wird von den Organisationen aus dem Bereich Automobilbranche und Strasse durchwegs abgelehnt. Als Hauptgründe für die Ablehnung werden die zu erwartenden Mehrkosten genannt sowie die Ansicht, dass das SKG keine Erhöhung oder Verbesserung der technischen Sicherheit bewirke.
Die angehörten Vertreter aus der Elektrizitäts- und Energiebranche sprechen sich ohne Ausnahme gegen die Einführung des Sicherheitskontrollgesetzes aus. Begründet wird diese Haltung damit, dass das SKG zu keiner Verbesserung oder Erhöhung der technischen Sicherheit führe, die Abläufe und