Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/65: Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (Sicherheitskontrollgesetz, SKG) · 13 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Sicherheitskontrollgesetz
Frage 2
Halten Sie die im Sicherheitskontrollgesetz vorgesehenen Abläufe und Verfahren für wirksam und effizient?
Antwort Anzahl Anteil in %
Ja 11 20%
Nein 41 73%
Nicht eindeutige Antwort 4 7%
Als Begründungen für die positive Beantwortung der Frage wurden die Vereinfachung und die damit einhergehende Beschleunigung der Verfahren genannt.
Die am häufigsten genannten Gründe für die Antwort "Nein" sind:
Abläufe und Verfahren werden komplizierter und unübersichtlich
Es sind zu viele Akteure beteiligt; dadurch entstehen neue Schnittstellen
Die Verfahren werden schwerfällig
Verwässerung der Verantwortlichkeit
Entstehung von Abgrenzungsproblemen und Doppelspurigkeiten
Verlust einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise
Aufblähung des Staatsapparates
Knowhow-Verlust bei Stellenabbau und neuem Stellenaufbau
Es entsteht administrativer Mehraufwand
Ein starres Schema anstelle einer Berücksichtigung der konkreten Umstände schadet dem Sicher-
heitsniveau
Schaffung neuer Kontrollorgane
Heutige Rechtsgrundlagen werden als ausreichend erachtet
Frage 3
Erwarten Sie in Ihrem Bereich durch das Sicherheitskontrollgesetz die Entstehung von Mehrkosten? Falls ja: Wodurch werden diese erzeugt? Wie hoch schätzen Sie diese Mehrkosten?
Antwort Anzahl Anteil in %
Ja 50 89%
Nein 5 9%
Nicht eindeutige Antwort 1 2%
Die Antworten auf die Folgefragen fielen wie folgt aus:
Kantone
Kanton LU: Kosten für den Beizug von unabhängigen privaten Unternehmen
Kanton URI, GL, GR, VS, RKGK: Schaffung neuer Stellen und entsprechender Kontrollorgane führt zu komplizierteren Abläufen und vergrössert den Aufwand massiv
Kanton SZ: höherer Verwaltungsaufwand führt zu Mehrkosten
Kanton NW: Ausstellung der Sicherheitserklärungen (Elektrizitätsbereich und Seilbahnen) und Erstellung und Prüfung von Berichten führt zu Mehrkosten
Kanton FR: die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane werden kostendeckend zu vergüten sein; zurzeit werden nicht immer kostendeckende Gebühren erhoben
Kanton SG: Mehrkosten durch Beizug einer zusätzlichen unabhängigen Stelle für Betreiber von mittleren und kleinen Stauanlagen; administrativer und kostenwirksamer Mehraufwand beim Kanton Kanton TI: Schaffung neuer Kontrollorgane und die Einführung neuer Bescheinigungen/Berichte führt zu komplizierteren Verfahren, die Mehrkosten verursachen; beispielsweise wird bei Stauanlagen mit Mehrkosten von Fr. 10'000.- bis 15'000.- für die Prüfung einer neuen Anlage (Planung, Bau) und mit jährlichen Mehrkosten von Fr. 3'000.- bis 5'000.- für Überwachung und Prüfung des Jahresberichts durch eine unabhängige Stelle gerechnet