Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/65: Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (Sicherheitskontrollgesetz, SKG) · 13 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Sicherheitskontrollgesetz

Als Begründungen für die negative Beantwortung der Frage wurden mehrfach folgende genannt:

ƒ Mehr Schnittstellen im Verfahren erhöhen den Koordinationsbedarf

ƒ Verlängerung der Bewilligungsverfahren

ƒ Idee des Koordinationsgesetzes wird rückgängig gemacht

ƒ Mehrkosten durch den Einbezug unabhängiger Stellen

ƒ Mehr Bürokratie ohne Steigerung der Sicherheit

ƒ Komplexere und somit aufwendigere Verfahren

ƒ Nebst der Genehmigungsbehörde muss auch das Sicherheitsorgan mit Informationen bedient werden