Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten

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Ausschreibungen von komplexen Sachleistungen oder Dienstleistungen können Kosten in der Höhe von 120'000 CHF mit sich bringen. Für Ausschreibungen, die schon einmal durchgeführt wurden und nur wiederholt werden, kann mit einem Aufwand von 50'000 CHF gerechnet werden. Je nach Ausschreibungsgegenstand und Marktsituation sollten Ausschreibungen alle zwei bis vier Jahre wiederholt werden.

Ausgehend von einem jährlichen Ausgabenwachstum von 3,2% und Rabatten von 30 bis 40% können ab dem Jahr 2012 durch das Instrument der Ausschreibung 35-50 Mio. CHF eingespart werden.

Auch wenn in einer Kategorie von Hilfsmitteln keine Ausschreibungen durchgeführt werden, hat die Möglichkeit, in einem Beschaffungsverfahren Anbieter mit überhöhten Preisen von der Leistungserbringung auszuschliessen, einen günstigen Effekt auf die Preise. So waren beispielsweise die Hersteller von Cochlear– Implantaten rasch bereit, die Preise zu senken, als die Versicherung ankündigte, wirtschaftlich günstige Produkte vermehrt zu berücksichtigen. Im Fall der Hörgeräte waren die Verbände bei der Ankündigung von Ausschreibungen sofort willens, die Leistungen substanziell zu verbilligen, obwohl sie vorher noch Preiserhöhungen gefordert haben.

1.3.2 Assistenzbeitrag

Ergänzung der Hilfe zu Hause

Der Assistenzbeitrag ist eine neue Leistung, welche die behinderungsbedingten Hilfeleistungen ausbaut und eine Ergänzung zur institutionellen Hilfe und der Hilfe von Angehörigen schafft. Menschen mit einer Behinderung sollen künftig für die benötigten Hilfeleistungen selber Personen anstellen können und an die dabei anfallenden Kosten von der IV einen Assistenzbeitrag von 30 Franken pro Stunde erhalten. Die Betroffenen werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Betreuungssituation vermehrt selbstständig und in eigener Verantwortung zu gestalten. Dies verbessert ihre Lebensqualität und stärkt die gesellschaftliche und berufliche Integration. Gleichzeitig erhöht der Assistenzbeitrag die Chancen, trotz einer Behinderung eigenständig zu Hause wohnen zu können. Zudem trägt er zu einer Entlastung pflegender Angehöriger bei.

Personen mit einer Hilflosenentschädigung als Zielgruppe

Der Assistenzbeitrag ist in der vorgeschlagenen Ausgestaltung für Personen gedacht, welche in einer Privatwohnung leben (oder in eine solche ziehen wollen) und ein gewisses Mass an Selbstständigkeit aufweisen, um selber bestimmen zu können, welche Hilfeleistungen sie für ihre Alltagsgestaltung benötigen und um die Verantwortung für deren Sicherstellung übernehmen können. Damit kommen diejenigen Personen in den Genuss eines Assistenzbeitrags, die damit unmittelbar in die Lage versetzt werden, ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortung wahrzunehmen. Für einen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

‚ Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV: mit der Abstützung auf den Bezug der Hilflosenentschädigung besteht ein bewährtes Kriterium, um festzustellen, ob ein behinderungsbedingter Bedarf an regelmässiger Hilfe besteht. Dieses soll auch für den Assistenzbeitrag verwendet werden;