Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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die Beschäftigung in einer Institution verlassen und mit Assistenz im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Dies wird die Kantone ebenfalls entlasten.
Reduzierter Ausbau im Heimbereich
Der Grossteil der Entlastungen (58 Millionen Franken pro Jahr) entsteht im Heimbereich. Ohne entsprechende Massnahmen muss auch in Zukunft von einem zunehmenden Bedarf nach Heimplätzen ausgegangen werden (zum Vergleich: in den Jahren 2004 - 2007 ist die Anzahl Heimplätze gemäss Bedarfsplanung um insgesamt 1'800 Plätze angestiegen). Infolge der dank dem Assistenzbeitrag ermöglichten Heimaustritte und der vermiedenen Heimeintritte braucht es in den nächsten 15 Jahren insgesamt gut 1'000 Heimplätze weniger als ohne Ausbau der Leistungen zu Hause zu erwarten wären. In diesem Ausmass können die Kantone und Gemeinden den Ausbau ihrer Kapazitäten im Heimbereich reduzieren. Die finanzielle Entlastung entsteht also hauptsächlich durch die Vermeidung bereits heute absehbarer künftiger Mehrkosten.
Während den ersten 5 Jahren wird mit 400 Heimaustritten gerechnet. Die im Rahmen des Pilotversuchs realisierten Heimaustritte konnten alle dauerhaft in einer Privatwohnung leben. Nach 5 Jahren dürfte das Potential der durch den Assistenzbeitrag ermöglichten Heimaustritte weitgehend ausgeschöpft sein.
Noch wichtiger als die Heimaustritte werden die vermiedenen Heimeintritte sein. Deren Anzahl wird diejenige der Heimaustritte übertreffen, da es deutlich einfacher ist, einen Heimeintritt zu vermeiden als einen Heimaustritt zu realisieren. Im Gegensatz zu den Heimaustritten ist das Potential zur Vermeidung von Heimeintritten nach 5 Jahren noch nicht ausgeschöpft, sondern es werden jährlich weitere vermiedene Heimeintritte dazukommen, da der Assistenzbeitrag eine zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine abnehmende Leistungsfähigkeit des familiären Netzes auffangen kann. In einer im Rahmen der Evaluation des Pilotversuchs Assistenzbudget durchgeführten Untersuchung gaben 87 Prozent der befragten Heimbewohnenden als Grund für ihren Heimeintritt die zeitliche oder fachliche Überforderung der Familie oder den Verlust der zentralen Betreuungsperson aus der Familie an47. Hier setzt der Assistenzbeitrag an, indem die entstehende Lücke durch privat angestellte Assistenzpersonen ergänzt werden kann. Es wird angenommen, dass jährlich bei einem Prozent der Personen mit einem Assistenzbeitrag ein Heimeintritt vermieden werden kann. Damit können in den nächsten 15 Jahren 700 Heimeintritte vermieden werden.
Reduktion der Hilflosenentschädigung für Erwachsene im Heim
Ein Teil dieser Entlastung soll zugunsten der IV, welche die Ausgaben für den Assistenzbeitrag zu tragen hat, ausgeglichen werden. Dies erfolgt durch die Halbierung der Ansätze der Hilflosenentschädigung für Erwachsene im Heim. Die kantonalen Leistungen zur Deckung der Heimkosten (hauptsächlich Ergänzungsleistungen) erhöhen sich demnach um 43 Millionen Franken pro Jahr und werden vollständig von den Kantonen getragen.
47 Hefti et al 2007, S. 65.