Bericht BetmKV und BetmSV

Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten

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1 Ausgangslage

Als Folge der vom Parlament am 20. März 2008 beschlossenen und von der Schweizer Bevölkerung am 30. November 2008 in einer Referendumsabstimmung gutgeheissenen Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes (nBetmG) werden die bestehenden Betäubungsmittelverordnungen angepasst und neu konzipiert. Die bisherigen vier Bundesratsverordnungen, zwei Swissmedic-Verordnungen und zwei Bundesratsbeschlüsse werden neu in zwei Bundesratsverordnungen und einer Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zusammengefasst. Es sind dies die:

 Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle (Betäubungsmittelkontrollverordnung,

BetmKV);

 Verordnung über die suchtbedingten Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung,

BetmSV);

 Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vor-

läuferstoffe und Hilfschemikalien (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung des EDI, BetmVV-EDI).

2 Zum Anhörungsverfahren

Der Bundesrat hat die Anhörung zu den drei oben aufgeführtenVerordnungen im Betäubungsmittelrecht am 18. Oktober 2010 eröffnet.

Neben Kantonen, Interkantonalen Organisationen (Konferenzen der Kantone) und dem Fürstentum Liechtenstein wurden 13 politische Parteien, 4 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und 65 weitere Organisationen und interessierte Kreise, insgesamt 119 Anhörungsadressaten, begrüsst. Die Anhörungsfrist dauerte bis zum 30. November 2010.

Insgesamt gingen 92 Stellungnahmen ein, darunter von 25 Kantonen, 5 politischen Parteien und 62 weiteren Organisationen und interessierten Kreisen (s. auch Statistik, Anhang 2).

Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Stellungnahmen zu den drei Verordnungen aufgeführt, danach die detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln der BetmKV und der BetmSV. Ein separater Bericht enthält die detaillierten Stellungnahmen zur BetmVV-EDI1. Es wird davon ausgegangen, dass Anhörungsteilnehmende, die keine Bemerkungen zu den Verordnungen im Allgemeinen gemacht haben, diesen im Grundsatz zustimmen.

Bestimmungen, zu denen keine besonderen Bemerkungen eingegangen sind, werden nicht aufgeführt. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Anhörungsteilnehmenden sind in Anhang 1 aufgeführt.

1

Bericht des Bundesamts für Gesundheit über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend die Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien, März 2011.

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