Bericht BetmVV_EDI
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 17 Seiten
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kf beantragt zumindest eine Aufzählung in tabellarischer und elektronischer Form mit der Möglichkeit einer Sortierung, da die alphabetische Aufzählung der Substanzen zwar sinnvoll sei, jedoch die Zuordnung zu den einzelnen Kategorien erschweren würde.
Anhang 1 (Artikel 2 Absatz 1)
SGRM empfiehlt die Verwendung einer einheitlichen Nomenklatur der Substanzen und beantragt insbesondere für alle Substanzen die Verwendung der deutschen Schreibweise. SGCI beantragt die Wiedergabe der Verzeichniskategorien (a bis e) in Form einer Legende mit vollständiger Bedeutung.
SG, Grüne, FMH, SSAM, Fosumos, arud und SÄPT hinterfragen Art und Weise der Festlegung der Einteilungskriterien durch das Institut. Sie führen aus, es wäre wünschenswert, eine vorgängige Anhörungspflicht eines Expertengremiums aus Suchtpraxis und Betäubungsmittelrecht zu statuieren.
SG, Grüne, FMH, SSAM, Fosumos und arud sind der Meinung, dass viele Substanzen des Verzeichnisses d eigentlich dem Verzeichnis e zugeordnet werden sollten. SÄPT verweist dabei insbesondere auf neue psychotrope Substanzen mit einem potentiellen medizinischen Nutzen und fordert daher die Schaffung eines entsprechenden Unterverzeichnisses.
SPTK beantragt, Mephedron in das Verzeichnis aufzunehmen.
GE, LU, ZH, SGRM, kf, KKPKS und der Verein für Krebsforschung begrüssen das klare Kriterium des THC-Gehalts für die Unterscheidung zwischen Industriehanf und Betäubungsmittelhanf. LU und der Verein für Krebsforschung fordert zudem die ausdrückliche Aufnahme der Möglichkeit der Forschung sowie der medizinischen Anwendung von THC. DDS und Verein Jugend ohne Drogen fordern die Einschränkung der Geltung auf weibliche Blüten.
Die Erhöhung des THC-Grenzwertes von 0,3 auf 1% wird kontrovers diskutiert. BS, JU, KAV, GDK, SBV, SGRM und der Verein für Krebsforschung begrüssen die Erhöhung des Grenzwertes des THC-Gehalts auf 1%. TG, R. Richle und VSHF lehnen den Grenzwert von 1% ab und fordern die Erhöhung des THC-Gehalts. TG ist der Meinung, dass mit dieser Beschränkung die medizinische Verwendung von Cannabisprodukten weiterhin nur in Ausnahmefällen bewilligt würde und fordert die Erhöhung des THC-Gehalts auf 1% bis 2%. R. Richle und VSHF führen aus, dass der Industriehanf meistens einen THC-Gehalt von 0,5 bis 3,0% habe. ARCD, Centre Patronal, KKPKS, kf, SÄGD und SGV lehnen die Erhöhung des zulässigen THC-Gehalts von 0,3% auf 1% ab. KKPKS verweist in diesem Zusammenhang auf die Umgehungsmöglichkeiten bei einem solch hohen THC-Gehalt.
BE fordert wegen Unklarheiten durch Rundungsregeln die Präzisierung des THC-Gehalts auf „mindestens 1,0%“. BS, BL, DDS und Verein Jugend ohne Drogen fordern die Präzisierung mit „Gesamt-THC-Gehalt“.
Moniert wird von BS, SGRM und Cannapharm, dass es bei Cannabis-Samen ohne das vorherige Aufziehen einer Pflanze unmöglich sei, deren THC-Gehalt ermitteln zu können. BL ist der Meinung, dass nach Bundesgericht das Inverkehrbringen von Hanfsetzlingen und Hanfsamen nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d BetmG verboten sei.
BL erachtet die Formulierung bezüglich der aus Hanf hergestellten Gegenstände als zu ungenau, da rückwirkend der THC-Gehalt durch die Strafverfolgungsbehörden nicht mehr festgestellt werden könne, und fordert eine entsprechende Änderung.
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