Anhang Bericht
Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten
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6. Kapitel: Informationen und Meldungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Sowohl die ausländischen Behörden als auch das Bundesamt müssen zu den Informationen gelangen, welche für ein allfälliges Administrativverfahren notwendig sind.
7. Kapitel: Verwaltungsmassnahmen
Analog der Regelung für den Strassenverkehr, werden die bisher in der VTE geregelten Administrativmassnahmen neu auf Stufe Bundesrat umfassend geregelt, wobei aber auf den Verwarnungsentzug als erzieherische
Massnahme verzichtet wird. Dieser Verzicht soll durch die Mitteilungen nach Art. 29 etwas kompensiert werden.
8. Kapitel: Strafbestimmungen
Sowohl für eine präventive Wirkung als auch für die Gewährung des
Vollzugs sind Strafbestimmungen notwendig.
9. Kapitel: Erfassung von Daten
Die bisherigen Bestimmungen über die Datenbank werden von der VTE in die STEBV überführt und gleichzeitig angepasst. Zwecks administrativer Entlastung des Bundesamtes sollen zudem die Unternehmen inskünftig die Daten über die ausweispflichtigen Triebfahrzeugführenden direkt in die Datenbank eingeben können. Der Zugriff wird mit individuellen
Benutzerprofilen und Passwörtern gesichert.
12. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 43 Vollzug
Mit dieser Bestimmung werden die rechtlichen Grundlagen für die bisherigen Regelungen in der VTE vervollständigt.