Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 10 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern
3.4.2 Parteien
Besteuerung Alleinerziehende
CVP, SP, SVP, EVP, Grüne sind gegen die Streichung der Sätze 2 und 3 von Artikel 11
Absatz 1 StHG
Die KVP ist für die Streichung der Sätze 2 und 3 von Artikel 11 Absatz 1 StHG
Die FDP will die Frage noch näher prüfen.
Umsetzung der Motion Parmelin zur Besteuerung der getrennt lebenden Eltern
EDU, EVP, KVP sind für die Umsetzung der Motion Parmelin im Sinne des Bundesrats-
vorschlages
CVP, SP, SVP, Grüne sind gegen die Umsetzung der Motion Parmelin im Sinne des
Bundesratsvorschlages
Die FDP will die Frage noch näher prüfen.
3.4.3 Organisationen
Besteuerung Alleinerziehende
13 Organisationen und verschiedene Privatpersonen sind gegen den Vorschlag des
Bundesrates zur Besteuerung der Alleinerziehenden (insbesondere: AUF, SGB, Pro Familia, travail.suisse, BSF, KV Schweiz, EKFF, EKF, SKG, SVAM, pro juventute, EFS). Für den Vorschlag des Bundesrates zur Besteuerung der Alleinerziehenden sind insbe-
sondere die economiesuisse, das CP, der SAGV, der SBV, der SGemV, Treuhand Suisse, FER.
Umsetzung der Motion Parmelin zur Besteuerung der getrennt lebenden Eltern
16 Organisationen und verschiedene Privatpersonen lehnen den Vorschlag des Bundes-
rates zur Umsetzung der Motion Parmelin ab (insbesondere: EKFF, EKF, EFS, Alliance F, pro Familia, pro juventute, SBLV, SGB, Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, Treuhand Suisse, travail.Suisse).
5 Organisationen sind für den Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung der Motion
Parmelin (SAGV, SBV, Städtische Steuerkonferenz, SSV, SGemV).
4 Übrige Bemerkungen
GE, NE, SO, TI, ZG, VS, die FDK, die SODK, die FDP, die SP, die Grünen, die EVP, die
economiesuisse, das Center Patronal, der KV Schweiz der Schweizerische Bauernverband sowie die Schweizerische Konferenz der Gelichstellungsbeauftragten befürworten die dringliche Entlastung von Familien mit Kindern, weisen aber darauf hin, dass eine umfassende Reform der Familien- und Ehepaarbesteuerung, die den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Rechnung trägt, nach wie vor geboten ist.
Einige Kantone äussern Bedenken zum geplanten Inkrafttreten per 1. Januar 2010.