Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 10 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern
3 Vernehmlassungsantworten zu den gestellten Fragen
3.1 Wie beurteilen Sie die Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer (Kombilösung)?
3.1.1 Kantone
Alle Kantone - ausser BS - und die FDK befürworten die Kombilösung.
Mit der Erhöhung des Kinderabzugs können Familien mit Kindern, unabhängig davon, ob die Eltern ihre Kinder selbst betreuen oder dafür eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, steuerlich wirksam entlastet werden. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass die Kinderkosten einen beträchtlichen Teil der Familienauslagen ausmachen. Der Vorschlag lässt sich zudem - im Gegensatz zum Elterntarif - schnell und ohne grossen administrativen Aufwand vollziehen.
BS und die SODK sprechen sich für einen Elterntarif aus und bevorzugen dabei Vari-
ante C.
Folgende Änderungsbegehren werden gestellt:
12 Kantone (AI, AR, FR, GR, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VS, ZG) lehnen die Integration des Versicherungsabzugs in den Kinderabzug ab, weil dies dem Gebot der vertikalen Steuerharmonisierung entgegensteht und die Kantone "zwingt", ihre Regelungen entsprechend anzupassen. Zudem wäre dann die Verrechnung mit den individuellen Prämienverbilligungen für Kinder nicht mehr möglich. Erfahrungsgemäss würden die Steuerpflichtigen sehr rasch vergessen, dass der Versicherungsabzug in den Kinderabzug integriert worden ist und würden dann dessen Fehlen beklagen.
3.1.2 Parteien
FDP, EDU, EVP und KVP begrüssen die Erhöhung des Kinderabzugs im Sinne der
Kombilösung. Der FDP ist jedoch der Kinderbetreuungsabzug wichtiger.
Die SVP will einzig einen Kinderabzug von 11'000 Franken ohne Kinderbetreuungsab-
zug.
CVP, SP und die Grünen lehnen die Erhöhung des Kinderabzugs resp. die Kombilösung
ab.
3.1.3 Organisationen
7 Organisationen (economiesuisse, der Arbeitgeberverband, der SBV [SBLV], der
Schweiz. Treuhänderverband, der SSV, der SGemV, die Dachorganisation der Schweizer KMU) sind für die Kombilösung.
12 Organisationen (der SGB, der KV Schweiz, travail.suisse, das CP, die AUF, die EKFF,
die EFS, die SVAM, Pro Familia, pro juventute, Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, Alliance F, ) sprechen sich gegen die Kombilösung aus.