Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 10 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern
abzug], der Schweiz. Treuhänderverband [12'000 Franken], der SSV [12'000 Franken], travail.Suisse [über 12'000 Franken], KV Schweiz [12'000 Franken], Dachorganisation des Schweizer KMU/SGV [Betrag offen], pro juventute [12'000 Franken], Allian-
ce F[20'000 Franken], FER [über 12'000 Franken], EKF [effektive Kosten/20'000 Franken], EKFF [12'000 Franken], EFS [20'000 Franken], SKG [18'000 Franken] etc.) begrüssen die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges.
5 Organisationen (das CP, der SGB, die Städtische Steuerkonferenz, SBV sowie die
Schweiz. Vereinigung für gemeinsame Elternschaft) stellen sich gegen die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges.
Zur Frage der Ausgestaltung (anorganischer Abzug gemäss Bundesratsvorschlag oder
Gewinnungskostenabzug) äussert sich die Mehrheit der Organisationen und übrigen Vernehmlassungsteilnehmer nicht ausdrücklich. Das CP ist mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden und hält fest, dass es sich beim Kinderbetreuungsabzug um nicht abziehbare Lebenshaltungskosten handle. Die Städtische Steuerkonferenz teilt diese Ansicht, stellt aber die Frage in den Raum, ob nicht weitere Lebenshaltungskosten zum Abzug zugelassen werden sollten. Die EKF äussert sich nicht ausdrücklich, stellt aber fest, dass es sich um Kosten handle, die anfallen, weil Kinder während der Erwerbstätigkeit der Eltern zu betreuen sind.
3.3 Wie beurteilen Sie die Einführung eines Elterntarifs? Welches der drei Modelle würden Sie bevorzugen und weshalb?
3.3.1 Kantone
Alle Kantone - ausser BS und die SODK - sprechen sich gegen die Einführung eines El-
terntarifs aus.2
Alle drei Varianten führen zu weiteren Komplizierungen des Steuerrechts, sind intransparent und schwer verständlich. Variante A verfehlt das Ziel der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, da nur Haushalte mit einem Kind besser gestellt werden. Sie benachteiligt somit kinderreiche Familien, obwohl diese die schwersten finanziellen Lasten zu tragen haben. Bei Variante B wird der Fehler von Variante A korrigiert, aber es können Mehrbelastungen gegenüber dem heutigen Zustand auftreten, was nicht hingenommen werden darf. Zudem bringt Variante B keine Verbesserung im Vergleich zur Kombilösung, dafür aber administrativen Mehraufwand. Variante C vermischt den Abzug von der Bemessungsgrundlage (subjektive Leistungsfähigkeit) mit einer Reduktion vom Steuerbetrag (objektive Leistungsfähigkeit). Dieser "Methodenpluralismus" ist abzulehnen. Aus staatspolitischen Gründen ist auch die durch Variante C bewirkte Erhöhung der Anzahl Personen, die keine direkte Bundessteuer mehr zu zahlen hätten, abzulehnen. BS sowie die SODK befürworten die Einführung eines Elterntarifs. Mit Variante C werde
dem Hauptanliegen der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern in den tieferen und mittleren Einkommensklassen am besten entsprochen. Zusammen mit dem neuen Abzug für die Fremdbetreuung bringt diese Lösung gegenüber der Kombinationslösung deutliche steuerliche Vorteile für die mittleren Einkommensbereiche. Für die Variante C spricht insbesondere auch, dass mit der Reduktion der Steuer um einen fixen Betrag (CHF 170.-) pro Kind, allen Familien mit Kindern eine frankenmässig gleich hohe Entlastung gewährt wird.
2 LU ist an sich für den Elterntarif, Variante C. Da dies aber grössere Änderungen am System bedingen würde, wäre die Einführung per 2010 problematisch. Im Hinblick auf die zeitliche Dringlichkeit und die Einfachheit des Vollzugs sei daher die Kombinationslösung zu wählen. GE und OW würden Variante B wählen, falls der Entscheid, entgegen ihrem Antrag, zugunsten des Elterntarifs ausfällt.