Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 10 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern

Schliesslich machte der Bundesrat auch Vorschläge zur Besteuerung der Alleinerziehenden und der getrennt lebenden Eltern. Gemäss StHG sind verheiratete Personen im Vergleich zu den Alleinstehenden steuerlich angemessen zu entlasten. Die gleiche Ermässigung ist den verwitweten, getrennt lebenden, geschiedenen und ledigen Steuerpflichtigen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben und deren Unterhalt sie zur Hauptsache bestreiten, zu gewähren. Der Bundesrat schlägt vor, die Vorschrift über die Ermässigung für Alleinerziehende im StHG ersatzlos zu streichen. Damit wird der vom Bundesgericht gerügte verfassungswidrige Eingriff in die Tarifhoheit der Kantone beseitigt.

Bei den getrennt lebenden Eltern soll der überwiesenen Motion Parmelin Rechnung getragen werden, in welcher verlangt wird, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen korrigiert wird, die gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder innehaben und sie abwechselnd betreuen. Bei gemeinsamem Sorgerecht, das vom Gericht oder von der Vormundschaftsbehörde festgesetzt wird, soll daher neu jeder Elternteil den halben Kinderabzug geltend machen können. Von einer Beweisführung über die alternierende Obhut ist aus Gründen der Praktikabilität abzusehen. Damit es nicht zu ungerechtfertigten Doppelabzügen kommt, dürfen steuerlich keine Unterhaltsleistungen für das Kinder geltend gemacht werden.

1.2 Vernehmlassungsteilnehmer

Die Vernehmlassung zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern wurde gestützt auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates vom Vorsteher des EFD mit Schreiben vom 11. Februar 2009 an die Kantonsregierungen, an die politischen Parteien und an die interessierten Organisationen eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 15. April 2009. Den Vernehmlassungsadressaten wurden 4 Fragen unterbreitet. Die Gliederung des vorliegenden Ergebnisberichts folgt diesen Fragestellungen.

2 Die eingegangenen Vernehmlassungen (bis 20. April 2009)

2.1 Kantonsregierungen, FDK und SODK

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH (die Antwort des Kantons JU stand am 20.4.2009 noch aus), Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

2.2 Parteien

CVP, FDP, SP, SVP, CSP, EDU, EVP, Grüne, KVP.

2.3 Organisationen

economiesuisse, SGV, SAGV, SBV, SGB, KV Schweiz, travail.suisse, SGemV, SSV, CP,

EKF, EKFF, FER, IFA, IGM, Pro Familia, SVDS, SAV, SSR, STV, SVAMV, Treuhand-Kammer, Städtische Steuerkonferenz (Schweiz), AUF, EFS, KGL, JuCH, SBLV, SEK, SKG,

SLTV, veb.ch, VFG, ZVDS, mehrere Einzelpersonen.