Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 10 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern

3.3.2 Parteien

 CVP, EVP, Grüne (mit Vorbehalten) und KVP stimmen für den Elterntarif.

 FDP, SVP und EDU stimmen gegen den Elterntarif.

 Die SP setzt sich für Steuergutschriften ein.

3.3.3 Organisationen

 12 Organisationen befürworten den Elterntarif. Unter ihnen insbesondere: AUF, CP,

EKFF, EKF, KV Schweiz, SKG, travail.Suisse, BSF, pro juventute, SBLV, Pro Familia, SVAM.

Gegen den Elterntarif stimmen insbesondere die economiesuisse, der SAGV, der SBV,

der SSV, Treuhand Suisse, die Städtische Steuerkonferenz, der SGemV).

3.4 Wie beurteilen Sie die Vorschläge zur Besteuerung der Alleinerziehenden und der getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht?

3.4.1 Kantone

Besteuerung Alleinerziehende

 Alle Kantone - ausser BS und VS - und die FDK befürworten die Streichung von Artikel

11 Absatz 1 Sätze 2 und 3 StHG und damit die Beseitigung des verfassungswidrigen Eingriffs in die kantonale Tarifautonomie.

BS beantragt die entsprechende Passage von Artikel 11 StHG nicht aufzuheben, sondern nur zu relativieren ("gleichwertige" statt "gleiche" Ermässigung)

16 Kantone (AI, AR, BE, BL, FR, GL, GR, LU, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und die FDK weisen darauf hin, dass die Anwendung des Verheiratetentarifs bei Alleinstehenden vom Grundsatz her falsch ist, weil dieser die Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen bei Verheirateten sowie die damit verbundene Progression korrigieren soll. Der Verheiratetentarif ist daher unbedingt auch bei der direkten Bundessteuer nur für gemeinsam besteuerte Personen anzuwenden. Die Problematik der Alleinerziehenden soll über die Berücksichtigung der Kinderkosten gelöst werden, wie dies z.B. der Kanton BE getan hat.

GE, OW, ZH sowie die SODK begrüssen hingegen die Beibehaltung des Verheiratetentarifs für Alleinstehende im DBG. OW bemerkt, dass der Verheiratetenabzug allenfalls noch zu erhöhen sei, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Alleinerziehenden und Verheirateten eher anzugleichen.

Umsetzung der Motion Parmelin zur Besteuerung der getrennt lebenden Eltern

 BE, BS, GR, OW, VD, VS und die SODK stimmen der hälftigen Aufteilung des Kinderabzugs für geschiedene oder getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht zu.

 19 Kantone (AG, AI, AR, BL, FR, GE, GL, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH, ) und die FDK lehnen die hälftige Aufteilung des Kinderabzugs für geschiedene oder getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht als wenig vollzugstauglich ab. Die bisherige, bewährte Praxis soll beibehalten werden.