Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 10 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern

1 Einleitung

Am 15. Dezember 2006 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Frage, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt zu besteuern sind. Der Entscheid über die zukünftige Ausgestaltung der Ehegattenbesteuerung hat in der Vernehmlassung (insbesondere innerhalb der Parteien, bei welchen eine Pattsituation besteht) indessen nicht zu einem klaren Ergebnis geführt. Eine breit abgestützte Lösung und damit eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems sind daher nicht zu erreichen.

Der Bundesrat hat daher am 12. November 2008 beschlossen, anstelle von zeitraubenden Reformprojekten mit ungewissem Ausgang rasch umzusetzende Verbesserungen bei der Besteuerung von steuerpflichtigen Personen mit Kindern anzustreben. Neben der steuerlichen Entlastung von Familien soll gemäss Vernehmlassungsvorlage zusätzlich die Besteuerung der Alleinerziehenden und der getrennt lebenden Eltern (mit gemeinsamem Sorgerecht) gemäss deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.

Die eingegangenen Vernehmlassungen machen deutlich, dass sich zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer mit der zur Stellungnahme unterbreiteten Vorlage sehr detailliert und differenziert auseinandergesetzt haben. Der vorstehende Bericht soll einen möglichst repräsentativen Eindruck von der Vielschichtigkeit der eingegangenen Stellungnahmen vermitteln. Es war indessen nicht möglich, auf alle Einzelheiten einzugehen. Der Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vermag die Differenziertheit, mit der einzelne Vernehmlassungsteilnehmer die Vorlage beurteilt haben, daher nur bedingt zu reflektieren. Es gilt zudem darauf hinzuweisen, dass sich nicht alle Vernehmlassungsteilnehmer explizit zu den vier gestellten Fragen geäussert haben.

1.1 Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage

Der Bundesrat will mit der Vorlage die horizontale Steuergerechtigkeit verbessern. Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen steuerlich gleich belastet werden. Bei der ersten Stossrichtung steht dabei die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder im Vordergrund. Bei der zweiten Stossrichtung sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremd betreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Damit wird gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. In der Vernehmlassungsvorlage wurden zwei Lösungsmöglichkeiten - die Kombinationslösung und der Elterntarif - zur Diskussion gestellt:

Die Kombinationslösung beinhaltet einerseits die Erhöhung des Kinderabzuges und andererseits die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung der Kinder. Der Kinderabzug soll bei der direkten Bundessteuer von heute 6'100 Franken pro Kind um 2'000 Franken auf 8'100 Franken erhöht werden. Der Versicherungsabzug für Kinder von heute 700 Franken soll im Sinne einer Vereinfachung in den Kinderabzug integriert werden. Der zukünftige Kinderabzug würde somit 8'800 Franken betragen. Zudem soll ein anorganischer Abzug für die von den Familien getragenen Kosten der Fremdbetreuung von Kindern, jedoch maximal 12'000 Franken, bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden. Die Kantone sollen verpflichtet werden, einen entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze können sie jedoch frei festlegen.

Beim Elterntarif wird anstelle der Erhöhung des Kinderabzuges die Einführung eines dritten Tarifs für Ehepaare mit Kindern und alleinerziehende Steuerpflichtige vorgeschlagen. Es wurden drei Varianten berechnet, die wie die Kombinationslösung die Einführung eines Abzuges für die Drittbetreuung der Kinder beinhalten.