Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 41 Seiten

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deren zerstörerische Auswirkung auf Menschen und Gebäude noch grösser sei. Die Debatte über Streumunition wurde zwei Jahre später in Lugano an der zweiten Konferenz von Regierungsexperten fortgesetzt. Wie in Luzern war auch hier keine Einigung möglich: Dreizehn Länder – darunter die Schweiz – plädierten für ein Verbot von Streumunition, doch der entsprechende Vorschlag wurde abgelehnt.

In der Folge konzentrierte sich die internationale Gemeinschaft auf Personenminen und das Verbot ihres Einsatzes in bewaffneten Konflikten. Erst nachdem das Übereinkommen von Ottawa über Antipersonenminen unterzeichnet war und die NATO 1999 im Kosovo Streumunition eingesetzt hatte, wandte sich die Zivilgesellschaft wieder einer anderen Art explosiver Kriegsmunitionsrückstände zu; den Rückstände von Streumunition.

1.3. Humanitäre Auswirkungen von Streumunition

Sowohl während eines Angriffs als auch im Nachgang zu einem bewaffneten Konflikt birgt Streumunition verheerende Folgen für die Zivilgesellschaft. Aus der Luft abgeworfene Streumunition kann gravierende humanitäre Probleme verursachen und die Zivilbevölkerung ernsthaft gefährden. Die humanitären Probleme werden durch den Einsatz dieser Waffe über dicht besiedelten Gebieten oder in deren Nähe noch verschärft.

Die Auswirkungen während des Angriffs hängen mit dem Problem der Zielgenauigkeit von Streumunition zusammen: Da diese Waffe für den Einsatz gegen mehrere individuelle Ziele in einem bestimmten Gebiet vorgesehen ist, hinterlässt sie einen «Abdruck» bzw. einen Einschussbereich von der Grösse mehrerer Fussballfelder, in dem mehrere hundert Submunitionen explodieren. Aufgrund der Grösse des Einschussbereichs kann es deshalb vorkommen, dass auch die Zivilbevölkerung betroffen ist. Dies insbesondere wenn Streumunition in besiedeltem Gebiet oder in dessen Nähe eingesetzt wird.

Das grösste humanitäre Problem liegt jedoch in den langfristigen Auswirkungen im Nachgang zu einem bewaffneten Konflikt. Dessen Ursache bilden Blindgänger, mithin abgefeuerte Submunitionen, die nicht planmässig explodiert sind. Es ist sehr schwierig, den genauen Prozentsatz von Blindgängern festzustellen, doch dürfte er gemäss jüngsten Statistiken zwischen 1 % und mehr als 20 % liegen.

Für diese breite Spannweite gibt es mehrere Gründe: Die technische Qualität des Zündmechanismus und der Streumunition im Allgemeinen, die Sorgfalt der Kontrollen bei Herstellung und Montage, die Lagerungsbedingungen, die Einhaltung der Einsatzkriterien (z.B. die Abschusshöhe) oder auch klimatische Verhältnisse.

Die nicht explodierten auf dem Boden liegenden Submunitionen haben für die Zivilbevölkerung ähnlich gravierende Auswirkungen wie Personenminen. Im Gegensatz zu Antipersonenminen, die als so genannte «Standby-Waffen» erst im Zeitpunkt des unmittelbaren Kontakts mit einem Menschen explodieren, sind Submunitionen dazu bestimmt, über oder an einem Ziel zu explodieren. Submunitionen, welche nach Abschuss nicht explodieren und auf dem Boden zu liegen kommen, weisen daher eine Funktionsstörung auf.

Manche Submunitionen sind mit einem Selbstzerstörungs-, einem Selbstneutralisierungs- oder einem Selbstdeaktivierungsmechanismus ausgestattet. Ein Selbstzerstörungsmechanismus soll die Anzahl der beim Aufschlag nicht explodierten Submunitionen verringern und damit die humanitären Auswirkungen lindern. Dieser Mechanismus trägt effektiv dazu bei, die Anzahl der Blindgänger zu verringern, doch funktioniert er nur unzuverlässig und stellt daher keine Lösung für das Problem der durch Streumunition kontaminierten Zonen dar. Das Gleiche gilt für die beiden anderen Mechanismen, welche die für die Zündung notwendige Stromversorgung unterbrechen sollen. Diese Methode macht die Munition nicht sicher, verringert aber zumindest das Risiko, dass sie bei zufälligem Kontakt explodiert.