Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 41 Seiten
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Die Kanistergeschosse der Schweizer Armee wurden im Rahmen von vier Rüstungsprogrammen (RP) beschafft. Mit dem RP 1988 wurde die Beschaffung von 15,5-cm-Kanistergeschossen der Artillerie mit den Geschosstypen KaG 88 und KaG 90 eingeleitet. Folgebeschaffungen beider Geschosstypen wurden mit den RP 1991 und 1993 vollzogen. Der Beschaffungsabschluss mit wirkungsverbesserten KaG 88/99 erfolgte mit dem RP 1999 (und einem Fertigungsabschluss Ende 2004). Mit dem gleichen RP 99 erfolgte auch die Beschaffung von 12-cm-Minenwerfer-Kanistergeschossen 98. Der Beschaffungsaufwand beträgt insgesamt 652 Millionen Schweizer Franken.
Bei allen Geschosstypen handelt es sich um Entwicklungen der Firma Israel Military Industries (IMI). Als Generalunternehmer trug die IMI die Gesamtverantwortung für die Herstellung und Lieferung der Munition. Die Schweizerische Munitionsunternehmung AG (SM) bzw. RUAG Munition stellte Teile für die 15,5-cm-Kanistergeschosse 88, 90 und 88/99 auf der Basis eines Lizenzvertrages mit IMI her und führte die Endmontage der 12-cm-Minenwerfer-Kanistergeschosse 98 für die Schweizer Armee durch. Trotz den erfolgreichen Anstrengungen, die Blindgängerrate zu reduzieren, fällt die schweizerische Kanistermunition unter das Verbot des Übereinkommens über Streumunition (siehe Kap. 6.3).
1.4.3. Technische Funktionsweise der Kanistergeschosse der Schweizer Armee
Die Bomblets verteilen sich nach dem Ausstoss aus dem Kanistergeschoss in der Luft zu einem Schwarm und fallen in freier ballistischer Flugbahn zu Boden. Am Boden ergeben die auftreffenden Bomblets eines einzelnen Kanistergeschosses eine Kreisfläche mit einem Radius von ca. 100 bis 150 Meter. Das durch eine Feuereinheit (Artilleriebatterie) bekämpfte Ziel hat eine Ausdehnung von rund 300 m x 300 m. Die einzelnen Bomblets wirken durch ihren Splittermantel und die Hohlladung im Umkreis von ca. 10 m gegen weiche Ziele tödlich. Am Auftreffpunkt durchdringen sie mit der Hohlladung die Dachpanzerung der meisten Kampffahrzeuge und zerstören sie mit wenigen Treffern. Flächenfeuer mit Kanistergeschossen hat deshalb gegen weiche Ziele bereits mit wenigen Geschossen eine vernichtende Wirkung. Seine Wirkung gegen halbharte und harte Ziele ist von der im Zielraum erreichten Dichte der Bomblet-Treffer abhängig.
1.4.4. Militärische Begründung und Einsatzdoktrin
Die militärische Begründung leitet sich von einem konventionellen Bedrohungsbild ab: In der Schweizer Armee würden Kanistergeschosse auf Reichweiten von bis zu 30 km wegen ihres Streuungseffekts (weitflächige Verteilung der Submunition) vorwiegend gegen Flächenziele von 300x300m bis 400x400m Ausdehnung eingesetzt. Im Vergleich zu konventionellen Spreng- und Splittergranaten ermöglichen Kanistergeschosse eine wesentlich bessere Verteilung der Splitterleistung sowie eine grössere Trefferwahrscheinlichkeit innerhalb des Zielgebiets. Indem vor allem leicht gepanzerte bewegliche Ziele in wesentlich kürzerer Zeit mit einem deutlich geringeren Munitionsaufwand bekämpft werden können, wird die Feuerkraft der Bogenschusswaffen mit der Kanistermunition erheblich verstärkt.
Gemäss Einsatzdoktrin werden Kanistergeschosse sowohl im Rahmen des Allgemeinen Feuerkampfes als auch im Rahmen der Unmittelbaren Feuerunterstützung eingesetzt. Sie sind für die Bekämpfung von gegnerischen Einrichtungen und Bereitstellungen, Unbrauchbarmachung von Strassen und Landepisten sowie zur Unterstützung des Gefechts der Kampfverbände sehr wirkungsvoll.
Die konventionelle Artilleriemunition (Stahlgranaten mit Splitterwirkung) verfügt nur über eine reduzierte Wirksamkeit gegen gepanzerte Ziele. Selbst mit einer Erhöhung der Anzahl der Artilleriegeschütze und damit der eingesetzten konventionellen Munition bleibt die Wirkung limitiert. Die für das Schiessen benötigte Zeit in der Feuerstellung wird verlängert, was die Verwundbarkeit der Geschütze erhöht (Konterartilleriefeuer). Zudem verringert sich mit der konventionellen Sprengmunition die Reichweite von 30 km auf maximal 23 km.
Hingegen verfügt die von der Konvention ausgenommene Suchzündermunition der Armee (SMArt 155) über eine hohe Wirksamkeit sowie eine sehr hohe Trefferwahrscheinlichkeit