Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 58 Seiten
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Evaluationsgruppe KG Mängel am heutigen Gesetz und äusserte die Absicht, eine Vorlage für eine Teilrevision des KG in die Vernehmlassung zu geben. Das EVD wurde beauftragt, bis im Frühjahr 2010 eine mögliche Vernehmlassungsunterlage auszuarbeiten.
Der Bundesrat kündigte an, eine Anpassung des KG insbesondere in folgenden Punkten ins Auge zu fassen:
- Die Wettbewerbskommission (WEKO) als unabhängige Institution solle
gestärkt werden. Das Entscheidgremium solle professionalisiert, d.h. auf weniger Mitglieder mit einem erhöhten Beschäftigungsgrad beschränkt werden. Zudem sei die heute gelegentlich unklare und von verschiedener Seite bemängelte Kompetenzzuordnung innerhalb der Wettbewerbsbehörden klarer zu gestalten.
- Vertikale Abreden seien in Zukunft differenzierter zu beurteilen. Es seien konkrete Vorschläge - namentlich zur Aufhebung des geltenden Vermutungstatbestands - auszuarbeiten. Folge einer solchen Anpassung solle sein, dass Vertikalabreden gleich wie Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen einer Einzelfallbeurteilung unterzogen würden.
- Die Zusammenschlusskontrolle solle modernisiert werden und sich in
Zukunft stärker an den Standards der EU orientieren. Es sei ein Vorschlag insbesondere in Bezug auf die Aufgriffs- und Eingriffsschwellen auszuarbeiten.
- Ausserdem seien Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren zu prüfen und, wo nötig, Vorschläge für entsprechende gesetzliche Anpassungen auszuarbeiten. Diese sollten jedoch weder zu einer Beschränkung der Parteirechte noch zur Schaffung eines besonderen Kartellverfahrensrechts führen. Der Bundesrat kündigte auch an, die Unternehmen in materieller und administrativer Hinsicht wo möglich zu entlasten.
Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-N) nahm am 20. April 2009, diejenige des Ständerates (WAK-S) am 30. März 2010 vom Bericht des Bundesrates Kenntnis.
1.1.3 Anhörungen
Die im April 2009 vom EVD eingesetzte Projektgruppe zur Weiterentwicklung des KG erarbeitete ausgehend vom Bundesratsentscheid vom 25. März 2009 Lösungsvarianten für die in der KG-Evaluation identifizierten Herausforderungen. Diese stellte sie im August und September 2009 Interessengruppen und direkt betroffenen Behörden in Anhörungen zur Diskussion und nahm neue Varianten zur Prüfung auf. Angehört wurden diejenigen Interessengruppen, die heute Einsitz in der WEKO nehmen (economiesuisse, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Konsumentenorganisationen (SKS, kf und FRC)), Organisationen, die sich besonders aktiv an der politischen Diskussion in Fragen des KG beteiligten (namentlich der Schweizerische Anwaltsverband, die IG Detailhandel, Promarca, Swissholdings) sowie die direkt