Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 58 Seiten
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führung strafrechtlicher Sanktionen gegen natürliche Personen: Die gegenwärtigen institutionellen und verfahrensrechtlichen Strukturen sind kaum tragfähig für die Einführung von Geld- und Freiheitsstrafen gegenüber Unternehmensangehörigen, die sich kartellrechtswidrig verhalten. Es stellt sich somit die Frage, ob und wie die neuen Sanktionen gegen natürliche Personen in den heutigen Verfahrensablauf mit Verwaltungssanktionen gegen Unternehmen eingebettet werden könnten und dies, ohne die Wirksamkeit der bisherigen Instrumente zu gefährden. Dazu laufen gegenwärtig juristische Abklärungen. Im Falle einer Annahme der Motion wäre wegen der weiterreichenden institutionellen Implikationen relativ rasch eine zweite Vernehmlassung zum KG zu eröffnen.
In parlamentarischer Beratung befindet sich auch die Parlamentarische Initiative Kaufmann (08.443): „Existenzgefährdung infolge Kartellbussen verhindern". Sie will bei Vorliegen von Compliance-Programmen die Sanktionsbefreiung ermöglichen und gleichzeitig Freiheitsstrafen einführen für fehlbare Mitarbeiter, die vorsätzlich Kartellabsprachen nach Artikel 5 Absatz 3 mit einem gemeinsamen Marktanteil von mehr als 30% tätigen. Mit der Forderung nach Sanktionsbefreiung geht sie weiter als die Mo. Schweiger in der Fassung des Nationalrates. Die WAK-S hat am 30. März 2010 beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das Geschäft geht nun ins Plenum des Nationalrates.
Hängig ist zudem die Motion de Buman (10.3302): "Für echten Wettbewerb und tiefere Preise". Sie fordert eine stärkere Unabhängigkeit der Entscheidbehörde, eine stärkere Abschreckungswirkung des KG, eine Verschärfung der Zusammenschlusskontrolle, eine Sanktionierung natürlicher Personen ohne unerwünschte Nebenwirkungen auf andere Instrumente des Kartellrechts, eine Beschleunigung des Verfahrens sowie eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit. Die Motion nimmt die wesentlichen Empfehlungen auf, die 2006 aus einem Examen der schweizerischen Wettbewerbspolitik durch das Wettbewerbskomitee der OECD hervorgegangen sind. Der Bundesrat hat die Motion am 04. Juni 2010 zur Annahme empfohlen.
Zu erwähnen ist schliesslich das Postulat WAK-N 08.3764 "Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen", in dem auch eine rasche Umsetzung einer KG-Revision angeregt wurde.
1.1.6 Zu lösende Herausforderungen
Institutionelle Ausgestaltung
Die Erkenntnisse aus der Evaluation, die parlamentarischen Vorstösse und die Ergebnisse der Anhörungen zeigen, dass im institutionellen Bereich ein erheblicher Reformbedarf besteht: 1995 erfolgte mit der Festschreibung von Verhaltensweisen, die vermutungsweise Wettbewerb beseitigen und deshalb in der Regel zu untersagen sind, eine wesentliche Annäherung des Schweizer KG an internationale Vorbilder; 2003 wurden direkte Sanktionen eingeführt, deren Strafcharakter mittlerweise eindeutig geklärt ist. Trotz dieser weit gehenden materiellen Veränderungen wurde bisher an der institutionellen Struktur nichts Wesentliches geändert. Die WEKO als Entscheidkörper ist nach wie vor eine grosse Milizkommission, die von der Untersu-