Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 58 Seiten
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Vernehmlassungsunterlage KG
betroffenen Behörden (der Präsident der Wettbewerbskommission und der Preisüberwacher). Einige Stossrichtungen der Reform gemäss Bundesratsauftrag fanden recht breite Unterstützung. Die Ansichten zum Revisionsbedarf und zu den Revisionsgegenständen waren aber teilweise auch kontrovers. Die geäusserten Anliegen wurden bei der Ausarbeitung dieser Vernehmlassungsunterlage konstruktiv aufgenommen. Wo möglich und sinnvoll, wurden Ideen der Angehörten berücksichtigt oder sie werden in Varianten zur Diskussion gestellt.
Im Einzelnen betonten insbesondere Wirtschaftsvertreter und Anwaltschaft den Bedarf zur institutionellen Reform: Die Trennung zwischen Untersuchungs-, Anklage- und sanktionierender Instanz sei heute ungenügend; die Kompetenzen seien klarer zuzuordnen und die Rechtsstaatlichkeit sei zu stärken. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Es wurde angeregt, sich an alternativen Modellen wie den Handelsgerichten oder den gerichtlichen Lösungen in Österreich und Deutschland zu orientieren. Ein anderer Teil der Angehörten war der Ansicht, die gegenwärtige Struktur sei zufriedenstellend.
In materieller Hinsicht wurden erstens Erleichterungen für internationale Zusammenschlüsse und eine moderate Anpassung der Beurteilungskriterien von Zusammenschlüssen begrüsst. Eine weit gehende Annäherung an die EU bei der Zusammenschlusskontrolle wurde aufgrund des ausgelösten administrativen Aufwands aber eher kontrovers aufgenommen. Zweitens wurde in Bezug auf die vertikalen Abreden deutlich, dass das heutige Gesetz vielerlei Interpretationen zulässt. Handlungsbedarf wurde mehrfach eingeräumt, allerdings bestand keine Einigkeit über die einzelnen Reformansätze. Bei der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit wurde gefordert, Gegenrecht von ausländischen Behörden zu verlangen und Vorkehren gegen ungebührliche Auskunftsbegehren vorzusehen. Bei der Stärkung des Kartellzivilrechts sei eine eigentliche "Amerikanisierung" im Sinne der Einführung des Instruments der Sammelklagen zu verhindern.
1.1.4 Parlamentarische Vorstösse
Parallel zur Evaluation und zu den Arbeiten an der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage behandelte das Parlament die Mo. Schweiger (07.3856). Sie fordert erstens die sanktionsmindernde Berücksichtigung von Compliance-Programmen (Programme zur Beachtung der kartellrechtlichen Regelungen) und zweitens die Einführung strafrechtlicher Sanktionen gegen natürliche Personen im KG. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er insgesamt eine Schwächung der Durchsetzungskraft des KG befürchtete. Ursprünglich forderte die Motion, dass Compliance-Programme zur Sanktionsbefreiung führen sollten. Dem Nationalrat ging dies zu weit; er änderte die Motion in diesem Punkt und sah neu nur noch eine Milderung der Sanktion vor. In der Sommersession 2010 wies das Plenum des Ständerates die Behandlung des Vorstosses an seine Kommission zurück.
Eine Annahme dieses Vorstosses nähme den Entscheid vorweg, dass eine umfangreichere Revision des KG ansteht. Wohl bedeutet die Einführung einer Sanktionsminderung bei Vorliegen eines rechtsgenügenden Compliance-Programms keinen grossen Gesetzgebungsaufwand. Dies namentlich, weil solche Sanktionsminderungen schon nach geltendem Recht möglich sind. Anders verhält es sich mit der Ein-